Alle Jahre wieder: Am 29. Januar 2026 erging das nächste Urteil, das die Bundesregierung zu mehr und konkreterem Klimaschutz verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus 2024, das die bisher aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Klimaziele zu erreichen. Dagegen war die damalige Bundesregierung in Revision gegangen. In allen Punkten erfolglos. Die Bundesregierung muß das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen.
Klima- und Umweltschutz sind Grund- und Menschenrechte, immer mehr Urteile bestätigen das
Dieses Urteil bestätigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2024. Die Bundesregierung muß ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt. In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, daß alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten. – Quellen: https://www.zdfheute.de/politik/oberverwaltungsgericht-urteil-klimaschutz-bundesregierung-100.html und https://capital-beat.tv/freitag-bodenoffensive-in-rafah-putin-signalisiert-verhandlungsbereitschaft-sparanstrengungen-im-haushalt-klimaschutzprogramm-immunitaet-der-afd-abgeordneten