Am Mittwochnachmittag ist in Bernsdorf ein 43-Jähriger mit seinem Pkw und einem daran befindlichen Wohnwagen auf der Nordstraße in eine Polizeikontrolle geraten.
Fahrerlaubnis fehlt für Gespann
Als die Beamten seine Fahrerlaubnis überprüften, stellten sie fest, dass der deutsche Fahrer das Gespann nicht führen darf, weil ihm die notwendige Erlaubnis fehlt.
Weiterfahrt untersagt und Anzeige
Die Polizisten untersagten ihm daraufhin die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Fall zeige, dass sich vor Fahrtantritt mit einem Gespann ein Blick in die eigene Fahrerlaubnis lohne, um böse Überraschungen, womöglich noch auf dem Weg in den Urlaub, zu vermeiden. (al)
Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.