Am Dienstagmorgen in Laußnitz hat die Polizei auch im Namen des Kieswerks darauf hingewiesen, dass das Betreten und vor allem Baden an den Kiesgruben strengstens verboten ist.
Wie der Badeunfall gezeigt hat, bergen das Areal und die Gewässer nicht vorhersehbare Gefahren.
Verbot bleibt bestehen
Auch strafrechtliche Konsequenzen, wie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, sind die Folge eines unerlaubten Badeausflugs.
Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.