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Lernmittelfreiheit in Sachsen rechtlich gesichert

Die seit Jahren praktizierte Lernmittelfreiheit in Sachsen kann nun auch eingeklagt werden. Mit einer Verordnung hat das Kultusministerium nach Angaben vom Dienstag rechtlich gesichert, dass Bücher, Taschenrechner oder Kopien für die Schüler kostenlos sind. Danach sind Träger öffentlicher Schulen verpflichtet, neben den Schulbüchern auch Druckerzeugnisse wie Atlanten, Wörterbücher, Text- und Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke zur Verfügung sowie Taschenrechner mit spezifischen, für Unterricht und Prüfungen erforderlichen Funktionen zur Verfügung zu stellen. «Mit der neuen Verordnung haben wir eindeutig definiert, was ein Lernmittel ist», sagte Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU).

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi

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