Sonderkreistag berät über Zukunft der Geburtshilfe in Kamenz
Im außerordentlichen Kreistag am Mittwoch hat sich der Landkreis Bautzen intensiv mit der Situation der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am St. Johannes Krankenhaus Kamenz befasst. Auslöser der Sitzung war die angekündigte Schließung der Geburtshilfe, die im Landkreis mit großer Sorge aufgenommen wird. Ziel der Beratung war es, Möglichkeiten auszuloten, wie mit der Entwicklung umgegangen werden kann und ob sich Wege für den Erhalt der Versorgung in Kamenz finden lassen. Der Antrag auf Einberufung des Sonderkreistages war am 14. Mai 2026 eingegangen und erfüllte mit 25 Unterschriften das erforderliche Quorum.
In der Vorbereitung hatte sich Landrat Udo Witschas bereits am 19. Mai mit den Initiatoren des Sonderkreistages und dem Kamenzer Oberbürgermeister Michael Preuß getroffen. Aus diesem Gespräch entstand ein gemeinsamer Antrag, der den ursprünglichen Antrag inhaltlich ersetzte. Zu Beginn der Sitzung erhielten auch Gäste das Wort. Hebammen, eine Ärztin sowie werdende Eltern schilderten ihre Perspektiven und machten deutlich, welche Bedeutung die Geburtshilfe für Familien in Kamenz und der umliegenden Region hat. Anschließend ordnete Jörg Scharfenberg, Geschäftsführer der Oberlausitz-Kliniken, die Lage der stationären Gesundheitsversorgung im Landkreis ein. In der folgenden Diskussion der Kreisrätinnen und Kreisräte standen vor allem die Folgen einer möglichen Schließung für die regionale Versorgung im Mittelpunkt. Deutlich wurde zugleich, dass der Landkreis keine unmittelbare rechtliche Handhabe hat, in den Betrieb eines privatrechtlich geführten Krankenhauses einzugreifen.
Deshalb setzte der Kreistag auf Gespräche und weitere Prüfungen. Einstimmig wurde beschlossen, dass der Landrat mit der Geschäftsführung der St. Johannes Krankenhaus GmbH, dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Landesdirektion Sachsen weitere Gespräche führen soll. Ziel ist der Erhalt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe in Kamenz oder zumindest eine Aussetzung der Schließung bis zur Entscheidung des Ministeriums über die Änderung des Versorgungsauftrages. Zusätzlich soll der Kreistag regelmäßig über den Fortgang informiert werden. Außerdem wird eine Analyse zur stationären Gesundheitsversorgung im Landkreis Bautzen unter Beachtung der Besonderheiten des sorbischen Volkes in Auftrag gegeben. Auf dieser Grundlage soll anschließend eine Regionalkonferenz nach § 8 Sächsisches Krankenhausgesetz einberufen werden. Der Landkreis will die medizinische Versorgung dennoch weiterentwickeln und die Interessen der Menschen in der Region Kamenz gegenüber den zuständigen Stellen klar vertreten.