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Falsche Bertelsmann-Vertreter: Bautzenerin um fünfstellige Summe betrogen

Falsche Bertelsmann-Vertreter: Bautzenerin um fünfstellige Summe betrogen
Symbolbild Lexikon / pixabay monika1607
Von: Uwe Tschirner
In Bautzen wurde eine Frau Opfer eines betrügerischen Bücherverkaufs mit weitreichenden Folgen. Die Täter nutzten den Kontakt vor Ort, um an persönliche Daten zu gelangen und Verträge im Namen der Geschädigten abzuschließen.

Betrug über angeblichen Bücherankauf in Bautzen

Schon im November 2024 erhielt eine Frau aus Bautzen einen Anruf von bislang unbekannten Betrügern. Sie gaben sich als Mitarbeiter einer Firma aus, die angeblich Bertelsmann-Lexika ankaufe. Im weiteren Verlauf kamen die Täter persönlich vor Ort, begutachteten die Bücher der Geschädigten und verschafften sich dabei Zugang zu ihren persönlichen Daten.

Diese Informationen nutzten die Kriminellen offenbar, um mehrere Kredit- und Bausparverträge auf den Namen der Frau abzuschließen. Der entstandene Schaden liegt im hohen fünfstelligen Bereich. Erst als sich die Täter längere Zeit nicht mehr meldeten, wurde der Frau klar, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Der Fall ist inzwischen polizeibekannt; die Kriminalpolizei wird sich damit befassen.

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So funktioniert der sogenannte Faksimile-Betrug

Beim Faksimile-Betrug oder ähnlichen Maschen treten Täter häufig als seriöse Vertreter auf. Sie nutzen das Vertrauen der Betroffenen aus, etwa mit dem Vorwand eines Bücherankaufs oder eines besonders lukrativen Angebots. Ziel ist es meist, persönliche Angaben, Vertragsunterlagen oder sensible Bankdaten zu erlangen.

Warnsignale ernst nehmen

Wer unangekündigten Besuch von Vertretern erhält, sollte besonders vorsichtig sein. Unterschriften unter Zeitdruck, unklare Firmenangaben oder der Wunsch nach Ausweisdaten sind deutliche Warnzeichen. Auch Bankkarten oder PINs dürfen niemals herausgegeben werden.

Wie sich Verbraucher schützen können

Verbraucher sollten keine Vertreter in die Wohnung lassen, die Bücher oder andere Waren anbieten oder ankaufen möchten. Es ist sinnvoll, nichts sofort zu unterschreiben, sondern sich Bedenkzeit zu nehmen und unabhängig beraten zu lassen. Falls doch ein Vertrag zustande gekommen ist, kann dieser in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Bei Unsicherheiten oder bereits entstandenen Problemen ist die örtliche Polizeidienststelle der richtige Ansprechpartner. Eine Anzeige kann helfen, weitere Taten aufzuklären und andere Menschen vor ähnlichen Betrugsmaschen zu schützen.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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