Die juristische Auseinandersetzung um den Klinikbeschluss des Kreistages hat eine neue Stufe erreicht. Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden am 8. Juni 2026 den Eilantrag einer Kreisrätin abgelehnt hatte, legte sie nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein. Damit ist offen, ob der Beschluss des Sonderkreistages vom 31. Mai 2026 zunächst weiter auf Eis bleibt. Nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens kann der Beschluss bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wegen des Vorgehens der Kreisrätin nicht vollzogen werden. Im Zentrum des Streits steht ein geplanter Zuschuss von bis zu 500.000 Euro für eine private Klinik. Mit dem Geld soll die Geburtenstation bis Ende 2026 erhalten werden.
Der Kreistag hatte den Zuschuss beschlossen, um die medizinische Versorgung im Landkreis zu sichern und den Fortbestand des Angebots vor Ort zu unterstützen. Der Beschluss ist jedoch politisch wie rechtlich umstritten, weil er mit Einschnitten im öffentlichen Nahverkehr verknüpft ist. Dafür soll ein Teil des Ferien- und Wochenendangebotes im ÖPNV gestrichen werden. Die Kritikerin des Beschlusses sieht offenbar weiter offene rechtliche Fragen und will die Entscheidung nicht ohne Prüfung hinnehmen. Dass das Verwaltungsgericht Dresden den Eilantrag zunächst abgelehnt hat, bedeutet nicht automatisch das Ende des Verfahrens.