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Bautzen versteigert Fahrräder, Technik und Fundsachen

Bautzen versteigert Fahrräder, Technik und Fundsachen
Symbolbild pixabay MrWashingt0n
Die Stadt Bautzen versteigert am 27. Oktober wieder zahlreiche Fundsachen im Rathaus am Fleischmarkt. Im Angebot sind unter anderem Fahrräder, Technik und andere Alltagsgegenstände.

Öffentliche Versteigerung im Rathaus

Die Stadt Bautzen lädt am Dienstag, dem 27. Oktober, zur nächsten öffentlichen Versteigerung von Fundsachen ein. Beginn ist um 16.30 Uhr im unteren Foyer des Rathauses am Fleischmarkt. Wer sich die angebotenen Gegenstände vorher ansehen möchte, kann dies ab 15.30 Uhr vor Ort tun.

Vielfältiges Angebot aus Fundbüro und Ordnungsamt

Bei der Auktion kommen zahlreiche unterschiedliche Fundstücke unter den Hammer. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Fahrräder, darunter Damen-, Herren- und Kinderfahrräder sowie Mountainbikes und Trekkingräder. Besonders interessant dürften auch ein Gravelbike der Marke Cannondale, Modell Topstone Carbon 3 GRX, sowie ein Monsterbike sein.

Daneben werden auch technische Geräte und weitere Gegenstände versteigert. Dazu zählen unter anderem eine Hilti-Schlagbohrmaschine, Akkuschrauber von Bosch und KRAFT inklusive Akku und Ladegerät, eine Digitalkamera Canon Powershot G16, ein Skateboard, Fahrradhelme, 925er-Silberringe, Kinderkleidung sowie elektrische Zahnbürsten und Rasierer. Ergänzt wird das Angebot durch weitere Kleingegenstände.

Ansprüche rechtzeitig anmelden

Wer glaubhaft machen kann, dass ihm oder ihr ein Fundgegenstand gehört, sollte sich rechtzeitig beim Fundbüro melden. Ansprüche auf die versteigerten Sachen müssen spätestens bis zum 23. Oktober 2026 im Ordnungsamt/Fundbüro der Stadt Bautzen, Innere Lauenstraße 1, Zimmer 117, während der üblichen Öffnungszeiten angemeldet werden.

Teilnahmebedingungen für Bieterinnen und Bieter

Zur Teilnahme an der Versteigerung sind nur voll geschäftsfähige Personen berechtigt. Nicht voll geschäftsfähige Personen benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters; außerdem muss die zulässige Gebotshöhe festgelegt sein. Die ersteigerten Gegenstände sind direkt nach dem Zuschlag in bar zu bezahlen. Für die Übergabe ist ein Personalausweis erforderlich.