Dynamo Dresden: DFB weist Berufung endgültig zurück
DFB-Bundesgericht bestätigt Urteil: Dynamo-Berufung abgewiesen – K-Blöcke gegen Darmstadt bleiben geschlossen
Nun herrscht endgültige Gewissheit: Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung von Dynamo Dresden gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni 2026 zurückgewiesen. Damit bleiben sämtliche Sanktionen bestehen, die nach den Ausschreitungen beim Zweitliga-Heimspiel gegen Hertha BSC am 4. April verhängt worden waren. Für die SGD bedeutet das unter anderem eine hohe Geldstrafe sowie einen Zuschauer-Teilausschluss beim kommenden Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98.
K-Blöcke bleiben geschlossen
Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf den Saisonstart im Rudolf-Harbig-Stadion. Beim Heimspiel am 16. August gegen den SV Darmstadt 98 bleiben die K-Blöcke (K1 bis K5) geschlossen. Ein weiterer Zuschauer-Teilausschluss wurde bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt und würde nur bei einem erneuten Verstoß vollstreckt werden.
Zusätzlich muss Dynamo Dresden eine Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro zahlen. Bis zu 30.400 Euro davon dürfen in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investiert werden.
Sicherheitsauflagen für beide Vereine
Neben den Strafen ordnete das DFB-Bundesgericht weitere Auflagen an. Dynamo Dresden und Hertha BSC müssen gemeinsam mit der DFB-Abteilung Sicherheit ein Sicherheitskonzept erarbeiten und umsetzen. Bei den nächsten beiden direkten Duellen der beiden Vereine darf jeweils nur die Hälfte des zulässigen Gästekontingents genutzt werden. Zudem müssen die Gästetickets personalisiert werden. Darüber hinaus sind beide Vereine verpflichtet, bei ihren jeweiligen Auswärtsspielen mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte einzusetzen. Diese Maßnahmen würden auch bei einem möglichen Duell im DFB-Pokal gelten.

Nach der Entwendung einer Hertha-Zaunfahne durch Dynamo-Anhänger betraten zunächst Hertha-Fans den Innenraum. Kurz darauf drangen auch zahlreiche Dynamo-Anhänger aus dem K-Block auf das Spielfeld, woraufhin die Situation eskalierte. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
So begründet der DFB seine Entscheidung
Nach Auffassung des DFB rechtfertigen die Vorfälle vom 4. April die verhängten Sanktionen. Während der Partie wurden im Dresdner Fanblock insgesamt 27 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Anschließend überstiegen laut DFB mindestens 77 Dynamo-Anhänger aus dem Bereich der K-Blöcke die Begrenzung zum Innenraum und liefen über das Spielfeld in Richtung des Gästeblocks. Dabei seien gezielt Bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Gästeblocks abgefeuert worden. Das Spiel musste für 19 Minuten unterbrochen werden, mindestens 17 Menschen wurden verletzt.
Der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Oskar Riedmeyer, machte die Haltung des Verbandes in seiner Urteilsbegründung deutlich: „Das Beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern kann nicht ansatzweise hingenommen werden. Ebenso stellt das massenhafte Betreten des Innenraums, das eine Fortsetzung des Spiels unmöglich macht, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss.“
(PS)