Wer im Straßenverkehr unachtsam ist oder vorsätzlich gegen die Regeln verstößt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Ob eine kurze Unaufmerksamkeit bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, das schnelle Überprüfen einer Nachricht auf dem Smartphone oder das Überfahren einer roten Ampel – der Gesetzgeber versteht hierbei keinen Spaß. Wenn Sie auf den Straßen zwischen Magdeburg, Halle und dem Harz unterwegs sind, regelt der Bußgeldkatalog in Sachsen-Anhalt genau, wie teuer ein solches Fehlverhalten wird. Doch welche Besonderheiten gelten in diesem Bundesland, wie setzen sich die Strafen zusammen und womit müssen Autofahrer, Radfahrer sowie Lkw-Fahrer im Detail rechnen?
Geschwindigkeitsüberschreitungen als häufigste Ordnungswidrigkeit
Das Überschreiten des Tempolimits gehört zu den am häufigsten registrierten Delikten auf Sachsen-Anhalts Straßen. Die gesetzlichen Vorgaben sind ohne entsprechende Beschilderung klar definiert: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h, während außerorts für Pkw bis zu 100 km/h gestattet sind. Auf den Autobahnen des Landes gilt die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine Schilder das Tempo drosseln.
Die Sanktionen für das sogenannte „Rasen“ wurden in den vergangenen Jahren spürbar verschärft, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Zahl schwerer Unfälle zu senken. Dabei wird grundsätzlich zwischen Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften und Delikten außerhalb von Ortschaften unterschieden. Da das Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Radfahrer im innerstädtischen Bereich deutlich höher ist, fallen die Bußgelder hier systematisch strenger aus.
Zusätzlich zu den reinen Geldstrafen drohen ab bestimmten Schwellenwerten auch Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg – umgangssprachlich als „Punkte“ bezeichnet – sowie temporäre Fahrverbote von bis zu drei Monaten. Besonders vorsichtig müssen auch Wiederholungstäter sein. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wird, muss in der Regel mit einem Fahrverbot rechnen, selbst wenn der Einzelverstoß dies eigentlich noch nicht vorsehen würde.