Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen. Für die Reform stimmten 60 Abgeordnete, 53 votierten dagegen, ein Abgeordneter enthielt sich. Neben CDU und SPD unterstützte eine Mehrheit der BSW-Fraktion das Vorhaben. AfD, Grüne und Linke lehnten das Gesetz ab.
Die Reform erweitert die technischen und digitalen Möglichkeiten der Polizei deutlich. Künftig sind unter engen Voraussetzungen unter anderem die Überwachung verschlüsselter Kommunikation direkt am Endgerät, automatisierte Datenanalysen, KI-gestützte Auswertungen, intelligente Videoüberwachung sowie neue Maßnahmen gegen gefährliche Drohnen möglich. Außerdem werden Wohnungsverweise sowie Kontakt- und Annäherungsverbote bei häuslicher Gewalt verlängert.
Die Befürworter sehen darin eine notwendige Anpassung an Terrorismus, organisierte Kriminalität und digitale Täterstrukturen. Kritiker befürchten dagegen weitreichende Überwachungsmöglichkeiten, schwer kontrollierbare KI-Systeme und neue Risiken für die Grundrechte.