Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Meißen News

Wegen Personalmangel: Schornsteinfeger in Sachsen dürfen jetzt bis 70 arbeiten

Wegen Personalmangel: Schornsteinfeger in Sachsen dürfen jetzt bis 70 arbeiten
Symbolbild Schornsteinfeger / pixabay Andreas1967
Von: Meißen News
Im Freistaat Sachsen sichern 290 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Heizungen und Öfen ab. Fachkräftemangel zwingt zu neuen Regeln.

In Sachsen sorgen 290 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dafür, dass von Heizungen und Öfen keine Gefahren ausgehen. Sie überprüfen in ihren Kehrbezirken zweimal innerhalb von sieben Jahren die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerstätten und halten die Ergebnisse in einem Kehrbuch fest. Neue Feuerungsanlagen werden vor der Inbetriebnahme durch die Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Das teilte die Landesdirktion Sachsen mit.

„Schornsteinfeger sind als Glücksbringer seit dem Mittelalter bekannt. Damit die Sicherheit von Feuerstätten keine Frage des Glücks ist, dafür sind im Freistaat 290 engagierte Bezirksschornsteinfeger im staatlichen Auftrag unterwegs“, so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen (LDS).

Die Landesdirektion Sachsen ist für Ausschreibung und Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Freistaat zuständig. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Eine Bestellung ist auf sieben Jahre befristet, eine Wiederbestellung ist möglich. In der Regel endet die Bestellung mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Derzeit sind 290 von insgesamt 320 Kehrbezirken besetzt. Für die übrigen Bezirke mussten Vertretungen durch benachbarte Bezirksschornsteinfegermeister angeordnet werden, teils wurden Kehrbezirke aufgeteilt, um die Aufgaben weiterhin sicherzustellen.

Mehr aus dieser Kategorie

Als Grund gilt vor allem der Fachkräftemangel: Freiwerdende Bezirke lassen sich zunehmend schwerer nachbesetzen. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Künftig können auch angestellte Schornsteinfegermeister oder Beschäftigte mit gleichgestellter Qualifikation, sogenannte Meistergesellen, die Feuerstättenschau durchführen. Zudem kann die Bestellung mit Einverständnis der Betroffenen und bei nachgewiesener gesundheitlicher Eignung um bis zu drei Jahre über das 67. Lebensjahr hinaus verlängert werden.

Meißen News
Artikel von

Meißen News

Meißen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media