Über zwei Jahre Vollsperrung: Ausbau des Meißner Plossenaufstiegs
Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der Staatsstraße S 177 im Meißner Stadtgebiet zwischen Neumarkt und der Einmündung Gellertstraße genehmigt, wie die Behörde mitteilte. Der sogenannte Plossenaufstieg soll auf rund 630 Metern erneuert und verbreitert werden.
Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen. Das Vorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Freistaates Sachsen und der Stadt Meißen. Geplant sei eine Fahrbahnbreite von 7,25 Metern. Bergab solle ein Radfahrschutzstreifen entstehen, abschnittsweise auch ein Gehweg. Bergauf sei ein 2,75 Meter breiter kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen, der den Radverkehr vom Autoverkehr trennen soll.
Ziel sei eine höhere Sicherheit und eine bessere Leistungsfähigkeit der wichtigen Verbindung zwischen Meißen und Wilsdruff, die auch zur Autobahn 4 an der Anschlussstelle Wilsdruff führe. Zusätzlich würden zahlreiche Stützwände neu gebaut, um Hänge und Böschungen zu sichern. Die Gefahr von Böschungsrutschungen solle damit beseitigt werden.
Nach Angaben der Behörde befinde sich die Wilsdruffer Straße derzeit in einem schlechten Zustand. Stellenweise sei sie nur fünf Meter breit. Auch die enge Haarnadelkurve mit starkem Anstieg sei für Begegnungen von Lastwagen und Reisebussen nicht sicher genug. Wegen der schwierigen Topographie sei während der Bauzeit eine Vollsperrung des Plossenaufstiegs erforderlich.
Für den ÖPNV und Rettungsdienste sei eine Umleitung über den Siebeneichener Schlossberg vorgesehen. Für den örtlichen Anliegerverkehr seien die Ausweichstrecken über Polenz und Lercha geplant. Der Fernverkehr solle weiträumig umgeleitet werden. Die Bauzeit werde voraussichtlich zweieinhalb Jahre betragen. Vor Beginn der Hauptbaumaßnahme sollten die Umleitungsstrecken saniert und befestigt werden.
Wenn keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt würden, liege die weitere Umsetzung bei der Niederlassung Meißen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr. Der Beschluss solle nach ortsüblicher Bekanntmachung in Meißen und Klipphausen öffentlich ausgelegt werden; Bekanntmachung und Beschluss würden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt.