Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Meißen News

Trotz der roten Zahlen: Kreis Meißen darf wieder Kredite aufnehmen

Trotz der roten Zahlen: Kreis Meißen darf wieder Kredite aufnehmen
Symbolbild Kredite / pixabay geralt
Von: Meißen News
Der Landkreis Meißen erhält seinen Haushalt 2025/26 mit Auflagen genehmigt. Kreditaufnahmen und Investitionen in die Infrastruktur werden so ermöglicht.

Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt 2025/26 des Landkreises Meißen für 2025 unter Auflagen genehmigt. Trotz der roten Zahlen. Damit erhält der Landkreis die nötige Planungssicherheit für die kommenden Investitionen, insbesondere im Breitbandausbau, Straßenbau und in der Instandsetzung von Schulen. Das teilte die Landesdirektion Sachsen am Freitag mit. 

Trotz eines Volumens von rund 540,67 Millionen Euro im Ergebnishaushalt kann der Landkreis Meißen diesen nicht ausgleichen und muss auf Kassenkredite zurückgreifen, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Für Investitionen müssen Kredite in Höhe von 18,664 Millionen Euro aufgenommen werden.

In einer Sondersituation mit überproportional wachsenden Ausgaben, hauptsächlich im Sozialbereich, darf der Landkreis dennoch mit einer weiten Auslegung der haushaltsrechtlichen Vorschriften rechnen. Rechtsaufsichtliche Hinweise des sächsischen Staatsministeriums des Innern ermöglichen dies im Sinne der kommunalen Haushalte 2025/2026. Die Genehmigung der Kreditaufnahmen ist an eine Auflage gebunden: Der Landkreis muss sein Haushaltsstrukturkonzept anpassen. Diese Auflage wird jedoch zunächst ausgesetzt, bis genaue Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich vorliegen.

Mehr aus dieser Kategorie

Sobald die entsprechenden Daten verfügbar sind, wird die Landesdirektion die Finanzlage des Landkreises neu beurteilen. Die Entscheidung über den Fortbestand der Auflage bleibt abzuwarten und ist von diesen Erkenntnissen abhängig.

Meißen News
Artikel von

Meißen News

Meißen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media