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Pestizide erhöhen Parkinson-Risiko im Landkreis Meißen

Pestizide erhöhen Parkinson-Risiko im Landkreis Meißen
Wenn nach dem Job die Schüttellähmung kommt: Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel ist als Berufskrankheit anerkannt. Foto: IG Bau/Tobias Seifert
Von: Meißen News
Arbeiten im Grünen kann krank machen. Wer jahrelang mit Pestiziden zu tun hatte, könnte Anspruch auf Hilfe haben – oft unbemerkt.

Wer im Landkreis Meißen in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in Gewächshäusern gearbeitet hat, trägt ein erhöhtes Risiko, an Parkinson zu erkranken. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Dresden mit. Ursache sei der langfristige Kontakt mit chemischen Pflanzenschutzmitteln, erklärte Bezirkschef Jörg Borowski.

Das durch Pestizide ausgelöste Parkinson-Syndrom ist als Berufskrankheit anerkannt. Voraussetzung ist nach Angaben der IG BAU, dass Betroffene während ihres Berufslebens mindestens 100 Tage mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben – entweder mit Fungiziden, Insektiziden oder Herbiziden. Gelänge dieser Nachweis, bestehe Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Unterstützung durch die zuständige Berufsgenossenschaft reiche von medizinischer Behandlung bis zu finanziellen Leistungen, so Borowski. Das gelte nicht nur für frühere Beschäftigte in der Landwirtschaft, sondern auch für Menschen aus dem Garten- und Forstbereich. Vielen Betroffenen sei diese Möglichkeit jedoch nicht bekannt.

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Gefahren durch Pestizide beschränkten sich zudem nicht allein auf klassische Agrarberufe. Nach Angaben der IG BAU seien auch Floristinnen und Floristen betroffen. Selbst auf dem Bau kämen Pestizide zum Einsatz – etwa bei Sanierungsarbeiten. Insbesondere im Sanitärbereich würden häufig Baustoffe mit Anti-Schimmel-Zusätzen verwendet, die pestizidhaltig seien. „Vielen ist gar nicht bewusst, wo überall Pestizide zu finden sind“, so Borowski.

Die Gewerkschaft fordert deshalb ein stärkeres Engagement von Ärzten und Krankenkassen im Landkreis Meißen. Niedergelassene Mediziner sollten Parkinson-Patienten gezielt auf mögliche berufliche Ursachen ansprechen. Gesetzliche Krankenversicherungen ruft die IG BAU dazu auf, Betroffene aktiv zu informieren und anzuschreiben. Im Falle einer anerkannten Berufskrankheit hätten Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine besonders intensive Betreuung durch die Berufsgenossenschaften.

Zugleich kündigte Borowski an, sich für eine Ausweitung der Anerkennungskriterien einzusetzen. Besonders Menschen, die nicht selbst Pestizide ausgebracht hätten, aber etwa in Gewächshäusern dauerhaft belastet gewesen seien, müssten stärker berücksichtigt werden.

Betroffene und Beschäftigte aus gefährdeten Branchen können sich bei Fragen an ihre jeweilige Berufsgenossenschaft wenden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet dafür eine spezielle Parkinson-Hotline an und informiert auch online über das Thema.

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