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Nach Polizeieinsatz starb ein Mann in Dresden: Ermittlungsverfahren

Symbolbild Polizeieinsatz / pixabay TechLine
Symbolbild Polizeieinsatz / pixabay TechLine

In Dresden ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei nach dem Tod eines 40-jährigen Mannes. Unklarheit über die Todesursache besteht weiterhin. Hat die Polizei etwas damit zu tun?

Im Zusammenhang mit dem Tod eines 40-jährigen Deutschen führen die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden aktuell ein Todesermittlungsverfahren. Das teilten die Behörden am Montag mit.

Die Polizei wurde am 21. August gegen 12:30 Uhr zu einem Mehrfamilienhaus an der Großenhainer Straße in Dresden gerufen, weil ein dort lebender Mieter – wahrscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln – randalierte und Gegenstände vom Balkon warf. Da der Betroffene bei Eintreffen der Polizei nicht zu kooperativem Verhalten zu bewegen war, musste er zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahr für dritte Personen fixiert werden, u. a. um ihm Handfesseln anzulegen. Dabei wurde er plötzlich reanimationspflichtig. Unverzüglich eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen, die von einem – bereits zur Prüfung einer Zwangseinweisung des Betroffenen in ein psychiatrisches Krankenhaus herbeigerufenen – Notarzt fortgeführt wurden, blieben ohne Erfolg.

Um die Umstände des Ablebens des Verstorbenen weiter aufzuklären und zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die am 22. August durchgeführte Sektion des Verstorbenen hat noch keine eindeutige Todesursache ergeben. Insbesondere stehen die Ergebnisse toxikologischer und histologischer Untersuchungen aus.

Bislang gibt es keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Tod des Betroffenen ursächlich auf eine Handlung eines der beteiligten Polizeibeamten zurückzuführen ist. Die Untersuchungen in dem Todesermittlungsverfahren sind nicht abgeschlossen und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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