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Meißen verschärft Regeln bei Waldbrandgefahr

Meißen verschärft Regeln bei Waldbrandgefahr
Symbolbild Waldbrandgefahr / pixabay Seaq68
Von: Meißen News
Die Stufe 5 gilt jetzt im Landkreis Meißen. Was Waldbesucher deshalb beachten müssen.

Im Landkreis Meißen und den zugehörigen Waldgebieten gilt seit Montag wegen der aktuellen Witterung die höchste Waldbrandwarnstufe 5, wie die Stadtverwaltung Meißen am Montag mitteilte. Zugleich erinnerte sie daran, dass das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen sowie offenes Feuer im Wald ganzjährig untersagt seien. Dazu zählten Rauchen, Grillen, Lagerfeuer und Himmelslaternen.

Zufahrtswege zu Waldgebieten dürften außerdem nicht blockiert werden, weil sie Rettungswege für Feuerwehr und Krankenfahrzeuge sowie für die Holzabfuhr seien. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 gälten besondere Vorsichtsregeln. In den besonders gefährdeten nord- und nordostsächsischen Kiefernwäldern werde empfohlen, die Gebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Wer dennoch wandere, solle die Hauptwege nicht verlassen. Im Brandfall sei sofort die Feuerwehr unter 112 zu informieren. Wichtig seien Angaben zu Brandort, Art und Ausmaß des Feuers, möglichen Gefahren für Menschen und Sachwerte, dem Ort der Meldung sowie Name, Adresse und Telefonnummer. Möglichst solle ein Einweiser an der nächsten befahrbaren Straße warten.

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Bis zum Eintreffen der Feuerwehr könnten kleine Brandstellen ausgetreten, mit Ästen aus Laubbäumen ausgekehrt oder mit Sand, Kies oder Erde abgedeckt werden. Auch geeignete Feuerlöscher aus dem Kraftfahrzeug seien möglich. Die eigene Sicherheit habe dabei stets Vorrang; bei Gefahr solle man gegen den Wind flüchten, andere warnen und Menschen mit Behinderungen beim Verlassen des Waldes helfen.

Übersicht Waldbrand-Gefährdungsstufen

  • Stufe 1 - sehr geringe Gefahr
  • Stufe 2 - geringe Gefahr
  • Stufe 3 - mittlere Gefahr
  • Stufe 4 - hohe Gefahr
  • Stufe 5 - sehr hohe Gefahr
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