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Löwen-Apothek Radeburg: Vermieter muss Wasser wieder anstellen

Löwen-Apothek Radeburg: Vermieter muss Wasser wieder anstellen
Die Löwen-Apotheke radeburg. Foto: Löwen-Apotheke Radebeurg
Von: Meißen News
In der Löwen-Apotheke Radeburg läuft wieder Wasser: Das OLG Dresden verpflichtet den Vermieter zur Versorgung – vorläufig. Die Mietschulden und eine Räumungsklage bleiben Streitpunkte.

Erfolg für den Apotheker. In der Löwen-Apotheke in Radeburg läuft das Wasser wieder. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) entschied am Mittwoch im Eilverfahren zugunsten des Apothekeninhabers Jens Rudolph. Die Richter ordneten an, dass die Versorgung vorläufig wiederherzustellen ist, bis ein endgültiges Urteil des zuständigen Landgerichts vorliegt. Das meldeten der MDR und Apotheke Adhoc.  

Damit ist ein zentraler Konfliktpunkt zwischen Mieter und Vermieter zunächst entschärft. Für den laufenden Apothekenbetrieb ist Wasser unverzichtbar, etwa für Hygiene, Reinigung und den regulären Geschäftsbetrieb. Die Entscheidung des OLG ändert jedoch nichts daran, dass der Streit um das Mietverhältnis selbst weiterhin offen ist.

Der Hausbesitzer besteht auf seiner Forderung, der Mieter müsse noch Mietschulden in Höhe von angeblich etwa 30.000 Euro begleichen. Außerdem ist eine Räumungsklage weiterhin anhängig. Der Vermieter sieht sich durch ausstehende Zahlungen im Recht und hält an seiner Position fest, während der Apotheker darauf verweist, weiterhin die ursprünglich vereinbarte Miete gezahlt zu haben. Die Auseinandersetzung ist damit nicht beendet. Das OLG hat ausdrücklich nicht abschließend darüber entschieden, ob die Kündigung des Mietverhältnisses rechtens ist. 

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Bezüglich der Wasserversorgung stützte das Oberlandesgericht seine Entscheidung auf eine Treuepflicht des Vermieters. Mit dem Kauf des Hauses sei der neue Eigentümer in bestehende Pflichten eingetreten, dazu zähle die Fortsetzung der Wasser- und Energieversorgung. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies umso mehr, als der Mieter weiterhin den ursprünglichen Mietpreis zuzüglich Nebenkosten bezahlt habe.

Landgericht lehnte Eilantrag zunächst ab

Vorangegangen war eine Entscheidung des Landgerichts Ende Januar. Dort hatte Jens Rudolph einen Eilantrag gestellt, um die Wiederaufnahme der Wasserversorgung zu erreichen. Das Landgericht lehnte diesen Antrag ab, ohne jedoch ein endgültiges Urteil in der Hauptsache zu fällen.

Weil damit aus Sicht des Apothekers eine untragbare Situation für den Betrieb fortbestand, zog Rudolph vor das Oberlandesgericht. Das OLG Dresden verband seine Anordnung mit einem deutlichen Hinweis: Sollte sich der Vermieter nicht an die Entscheidung halten und das Wasser nicht wieder anstellen, drohe laut Gericht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. Der Vermieter erkläre, er werde sich an das Urteil halten.

Nach Medieninformationen möchte der Mieter im Sommer in neue Räume ziehen. Bis dahin möchte er aber in dem Gebäude bleiben.

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