Erfolg für den Apotheker. In der Löwen-Apotheke in Radeburg läuft das Wasser wieder. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) entschied am Mittwoch im Eilverfahren zugunsten des Apothekeninhabers Jens Rudolph. Die Richter ordneten an, dass die Versorgung vorläufig wiederherzustellen ist, bis ein endgültiges Urteil des zuständigen Landgerichts vorliegt. Das meldeten der MDR und Apotheke Adhoc.
Damit ist ein zentraler Konfliktpunkt zwischen Mieter und Vermieter zunächst entschärft. Für den laufenden Apothekenbetrieb ist Wasser unverzichtbar, etwa für Hygiene, Reinigung und den regulären Geschäftsbetrieb. Die Entscheidung des OLG ändert jedoch nichts daran, dass der Streit um das Mietverhältnis selbst weiterhin offen ist.
Der Hausbesitzer besteht auf seiner Forderung, der Mieter müsse noch Mietschulden in Höhe von angeblich etwa 30.000 Euro begleichen. Außerdem ist eine Räumungsklage weiterhin anhängig. Der Vermieter sieht sich durch ausstehende Zahlungen im Recht und hält an seiner Position fest, während der Apotheker darauf verweist, weiterhin die ursprünglich vereinbarte Miete gezahlt zu haben. Die Auseinandersetzung ist damit nicht beendet. Das OLG hat ausdrücklich nicht abschließend darüber entschieden, ob die Kündigung des Mietverhältnisses rechtens ist.