Der Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat seine Förderrichtlinie und die spartenspezifischen Förderkriterien grundlegend überarbeitet. Die Neufassung trat am 1. Januar in Kraft und gilt für alle Förderanträge des Jahres 2027, die bis zum 31. August einzureichen sind. Wie das Landratsamt Meißen mitteilte, erhalten Antragsteller damit ein halbes Jahr Vorlauf, um sich auf die Neuerungen einzustellen.
Kernpunkt der Änderungen ist die vollständige Umstellung auf eine digitale Antragstellung. Ab dem Förderjahr 2027 werden Anträge ausschließlich über das Förderportal des Kulturraumes eingereicht. Papierformulare entfallen, hierfür werden online Schulungs- und Informationsangebote bereitgestellt.
Auch das Auszahlungsverfahren für Projektförderungen wurde vereinfacht. Die zweite Rate von 60 Prozent wird künftig automatisch im laufenden Förderjahr ausgezahlt. Ziel ist es, administrative Hürden zu senken und die Planungssicherheit für Projektträger zu erhöhen. Die bisherigen Mindestbeteiligungen der Sitzgemeinden bleiben unverändert bestehen; kommunale Träger sollen angemessen beteiligt werden.