Der Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat seine Förderrichtlinie und die spartenspezifischen Förderkriterien grundlegend überarbeitet. Die Neufassung trat am 1. Januar in Kraft und gilt für alle Förderanträge des Jahres 2027, die bis zum 31. August einzureichen sind. Wie das Landratsamt Meißen mitteilte, erhalten Antragsteller damit ein halbes Jahr Vorlauf, um sich auf die Neuerungen einzustellen.
Kernpunkt der Änderungen ist die vollständige Umstellung auf eine digitale Antragstellung. Ab dem Förderjahr 2027 werden Anträge ausschließlich über das Förderportal des Kulturraumes eingereicht. Papierformulare entfallen, hierfür werden online Schulungs- und Informationsangebote bereitgestellt.
Auch das Auszahlungsverfahren für Projektförderungen wurde vereinfacht. Die zweite Rate von 60 Prozent wird künftig automatisch im laufenden Förderjahr ausgezahlt. Ziel ist es, administrative Hürden zu senken und die Planungssicherheit für Projektträger zu erhöhen. Die bisherigen Mindestbeteiligungen der Sitzgemeinden bleiben unverändert bestehen; kommunale Träger sollen angemessen beteiligt werden.
Die spartenspezifischen Förderkriterien sind stärker auf künstlerisch-inhaltliche Qualität ausgerichtet. Bewertet werden fachliche und konzeptionelle Tiefe, Vermittlungsformate, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Relevanz. Institutionelle Förderung setzt ein aktuelles Kulturkonzept, qualifiziertes Fachpersonal und ein strukturiertes Programmangebot voraus. Projektförderungen müssen breite öffentliche Wirkung sowie professionelle Umsetzung und zielgruppenorientierte Vermittlung nachweisen.
Facharbeitsgruppen prüfen Anträge künftig verstärkt anhand verbindlicher Qualitätskriterien. Für Museen bleibt die Einreichung eines Bewertungsbogens verpflichtend, um fachspezifische Standards zu sichern.
Zur Unterstützung des Übergangs bietet der Kulturraum im zweiten Quartal 2026 Online-Schulungen und Informationsveranstaltungen an. Termine und Materialien werden rechtzeitig auf der Website https://kulturraum-erleben.de/ veröffentlicht. Auch die vollständige Förderrichtlinie und die spartenspezifischen Kriterien sind dort abrufbar.
Bei Rückfragen steht die Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zur Verfügung, Telefon 03521 4899710, E-Mail info@kulturraum-erleben.de. Der Zweckverband wurde 2008 gegründet und fördert die kulturelle Arbeit in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.