Am 21. Januar 2021 soll der Angeklagte Mike A. seine Lebensgefährtin mit Bioethanol übergossen und angezündet haben und später selbst den Rettungsdienst alarmiert werden. Die Frau überlebte schwer verletzt. 27 Prozent ihrer Haut waren verbrannt. Wunden, die sie bis heute einschränken.
Die Anklage gegen Mike A. lautet auf gefährliche und schwere Körperverletzung. Er habe bei seiner Tat, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, billigend in Kauf genommen, dass Kati H., die 2014 zur Sächsischen Weinprinzessin gewählt worden war, lebensgefährlich verletzt und lebenslang entstellt sein wird. Ein versuchtes Tötungsdelikt sei nach den Ermittlungen nicht mehr anzunehmen, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte (54) ist Vater zweier Söhne. Er äußerte sich am ersten Verhandlungstag zu den Abläufen an jedem Sonnabendabend nicht selbst, sondern ließ durch seinen Anwalt eine mehrseitige Erklärung verlesen, in der von einer problematischen Beziehung die Rede war. Auch an diesem Abend gab es Streik um ein Abendessen, der so eskaliert ist, das Kati H. Jacken, Autoschlüssel und persönliche Gegenstände des Angeklagten in den Garten warf. Bis dahin decken sich die Aussagen von Mike A. und der Geschädigten.