Aufregung im Landesjugendamt. Es hat einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Gericht in Dresden verloren. Es ging um eine Klage eines Kindergartens in der Dresdner Neustadt, weil ihm die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Grund für diese Entscheidung: Dem Vater eines Kindes wurde Hauverbot erteilt, nur weil er Polizist ist. Der Betreuungsvertrag für den kleinen Jungen wurde aufgehoben.
Doch das Landesjugendamt muss nach einem Urteil der Dresdner Verwaltungsrichter diesen Beschluss zurücknehmen. Wie der Leiter des Landesjugendamtes Enrico Birkner Meißen News mitteilte, liege die Begründung zur Entscheidung des Gerichts in diesem Verfahren dem Landesjugendamt seit Montag vor. "Wir werden diese nunmehr gründlich prüfen und im Ergebnis entscheiden, ob innerhalb der gesetzten Frist Berufung eingelegt wird. Derzeit ist weder das Ergebnis der Prüfung noch eine Tendenz absehbar", so Birkner. Das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen muss mit einer Frist von einem Monat angestrebt werden. Das wäre vermutlich etwa Mitte/Ende Juni.