In weiteren Ställen eines Geflügelbestands in der Gemeinde Ebersbach kam es in den letzten Tagen zum Ausbruch der Vogelgrippe. Die Geflügelpest wurde am Montag erneut festgestellt und am Dienstag durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Unter Einbeziehung zahlreicher Fachleute wurde der Entschluss gefasst, den gesamten Tierbestand zu töten, um eine Weiterverbreitung in der Umgebung zu verhindern. Davon betroffen sind rund 310.000 Legehennen. „Ich bedaure den schweren, aber dringend notwendigen Schritt zur Eindämmung der Vogelgrippe“, so der Meißner Landrat Ralf Hänsel.
Zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen am Mittwochabend eine Änderungsverfügung erlassen. Darin hat das Amt die Schutzzone etwa drei Kilometer sowie die Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsorte neu gefasst. Die Zonen sind im Detail unter http://cardomap.idu.de/lramei/?th=tierseuche einsehbar. Innerhalb dieser Zonen sind wichtige Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, welche bereits in Kraft traten: von der Anzeigepflicht für tierhaltende Betriebe, einem Verbringungsverbot, der Aufstallungspflicht bis hin zur Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen. Alle aktuellen Allgemeinverfügungen finden Betroffene auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen.