Es sei wichtig, die Qualität der Bioabfälle zu verbessern und die Verunreinigung in den Biotonne zu reduzieren. Das sagt die Geschäftsführerin der Initiative Kreislaufwirtschaft e.V. Katrin Schwede-Pritchard gegenüber Meißen News. Deshalb gelten ab 1. Mai mit der neuen Bioabfallverordnung strengere Regeln für die Biotonne. Wer seinen Biomüll nicht richtig trennt, riskiert eine ungeleerte Tonne. Das teilte der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal mit.
Expertin Schwede-Pritchard Artikel führte weiter aus, dass der Eindruck vermittelt werde, dass Bioabfallsammelbeutel aus kompostierbaren Kunststoffen nicht in die Biotonne gehören. Tatsächlich sind zertifiziert industriell kompostierbare Bioabfallsammelbeutel aber grundsätzlich zugelassen, sofern keine abweichenden Regelungen durch kommunale Entsorger bestehen, so die Expertin.
Dagegen sind andere Produkte aus kompostierbaren oder biologisch abbaubaren Kunststoffen nicht für die Biotonne zugelassen. Um Missverständnisse zu vermeiden, schlägt die Expertin vor, wäre daher eine präzisere Formulierung sinnvol: „Kunststoffe und die meisten Biokunststoffe gehören nicht in die Biotonne. Einzige Ausnahme: Bioabfallsammelbeutel aus zertifiziert industriell kompostierbaren Kunststoffen sind grundsätzlich für die Sammlung von Bioabfällen zugelassen, sofern keine abweichenden Regelungen durch kommunale Entsorger bestehen.“