In Coswig sind einige Wahlbenachrichtigungen aufgrund eines technischen Fehlers doppelt verschickt worden. Das teilte die Stadt Coswig mit. Die betroffenen Adressaten seien der Stadtverwaltung bekannt. Der beauftragte Druckdienstleister habe zugleich versichert, dass keine Wahlbenachrichtigung vergessen worden sei.
Die Stadt stellt klar, dass der Fehler keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Wahl hat. Eine Wahlbenachrichtigung dient lediglich als Information und berechtigt nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Im Wählerverzeichnis ist jede wahlberechtigte Person nur einmal registriert. Die Stimmabgabe wird dort bei der Wahl entsprechend vermerkt.
Wer zwei Exemplare der Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss sich deshalb keine Sorgen machen. Das doppelte Schreiben kann nach Angaben der Stadt einfach vernichtet werden.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass alle Wahlberechtigten ihre erforderlichen Unterlagen erhalten. Der technische Fehler betrifft demnach lediglich den Versand einzelner Wahlbenachrichtigungen und hat keine Auswirkungen auf die Eintragung der Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis.