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Zweiter Wahlgang und Briefwahl in Görlitz

Wahlurne
Symbolbild Görlitz / pixabay webandi
Von: Uwe Tschirner
Am 31. Mai entscheidet Görlitz erneut über das Oberbürgermeisteramt. Wer jetzt wählen will, sollte die Fristen kennen.

Am 31. Mai findet in Görlitz der zweite Wahlgang zur Oberbürgermeisterwahl statt, nachdem im ersten Wahlgang am 10. Mai keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent erreicht habe. Die Stadt teilte mit, dass im zweiten Durchgang die einfache Mehrheit ausreiche, also die meisten Stimmen. Damit wird das Rennen um das Amt in einer Stichwahl entschieden. Für den zweiten Wahlgang erhielten die bereits im ersten Wahlgang wahlberechtigten Görlitzerinnen und Görlitzer keine neue Wahlbenachrichtigungskarte. Die Karte vom ersten Wahlgang behalte ihre Gültigkeit, hieß es.

Auch Wählerinnen und Wähler, die nur für den zweiten Wahlgang wahlberechtigt seien, hätten ihre Wahlbenachrichtigungskarte bereits bekommen. Wer die Karte nicht mehr habe, könne trotzdem mit einem gültigen Ausweis oder Reisepass wählen gehen. Die Briefwahl läuft über das Briefwahlbüro im Raum 159 der Jägerkaserne an der Hugo-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz. Das Büro sei barrierefrei erreichbar und ab dem 18. Mai zu folgenden Zeiten geöffnet: montags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Zusätzlich öffne das Büro am Freitag, 29. Mai, von 13 bis 16 Uhr. Für die in der Sächsischen Kommunalwahlordnung benannten Sonderfälle sei außerdem am Sonnabend, 30. Mai, von 11 bis 12 Uhr geöffnet.

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Wahlberechtigte, die die Briefwahl schon für den ersten Wahlgang beantragt hatten, erhielten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch und ohne erneute Beantragung in der kommenden Woche. Neu beantragt werden könne die Briefwahl für den zweiten Wahlgang zudem über die Internetseite der Stadt Görlitz unter www.goerlitz.de/briefwahl, per E-Mail an briefwahl@goerlitz.de, mit der Wahlbenachrichtigungskarte samt QR-Code oder direkt im Briefwahlbüro in der Jägerkaserne. Dort könne auch unmittelbar gewählt werden. Die Wahlbriefe könnten im Briefwahlbüro abgegeben, in die Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus oder an der Jägerkaserne eingeworfen oder per Post zurückgesendet werden. Wegen der Laufzeiten der Post werde jedoch empfohlen, die Wahlbriefe ab dem 26. Mai nicht mehr zu versenden, sondern direkt abzugeben. Spätestens am Wahlsonntag müssten die Wahlbriefe bis 18 Uhr eingegangen sein.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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