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Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bleibt eingeschränkt

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bleibt eingeschränkt
Symbolbild Wasserentnahme / pixabay Sinawa
Von: Uwe Tschirner
Die anhaltende Trockenheit sorgt in Sachsen weiter für niedrige Wasserstände. Im Landkreis Görlitz gilt deshalb das Verbot der Wasserentnahme mit Pumpvorrichtungen unverändert.

Anhaltende Niedrigwassersituation in Sachsen

Die Trockenheit hat die Gewässerlage in Sachsen weiter verschärft. Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft lagen Ende Juni 2026 mehr als 60 Prozent der ausgewerteten Fließgewässerpegel im Niedrigwasserbereich. Bezieht man die Messstellen ein, die sich kurz vor dieser Marke befanden, waren sogar rund 85 Prozent betroffen. Auch beim Grundwasser zeigt sich ein deutliches Defizit: An 83 Prozent der ausgewerteten Messstellen lag der Wasserstand mehr als einen halben Meter unter dem für Ende Juni üblichen Wert.

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Allgemeinverfügung im Landkreis Görlitz bleibt gültig

Vor diesem Hintergrund erinnert die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz an die seit dem 21. Juli 2022 geltende Allgemeinverfügung. Sie untersagt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen, sobald an einem festgelegten Bezugspegel ein definierter Grenzwert unterschritten wird. Für jede Gemeinde im Landkreis ist ein eigener Bezugspegel festgelegt. Gerade kleinere Fließgewässer und ihre Quellbereiche reagieren empfindlich auf lang anhaltende Trockenphasen und können in kritischen Situationen sogar trockenfallen.

Schutz von Gewässerökologie und Nutzungssicherheit

Ein ausreichender Wasserdurchfluss ist wichtig, um die Gewässerökologie zu erhalten und zugleich öffentliche wie wirtschaftliche Nutzungen zu sichern. Die Regelung soll verhindern, dass in Niedrigwasserzeiten zusätzliche Belastungen entstehen. Sie gilt daher auch für Personen und Betriebe mit wasserrechtlicher Erlaubnis zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern, etwa für Beregnungszwecke.

Was weiterhin erlaubt bleibt

Vom Verbot ausgenommen bleibt der sogenannte Gemeingebrauch. Das bedeutet: Wasser darf weiterhin per Hand mit Eimern oder Gießkannen geschöpft werden. Wer Wasser für den Garten, landwirtschaftliche Flächen oder andere Zwecke entnehmen möchte, sollte die aktuelle Lage und die geltenden Vorgaben genau prüfen.

Weitere Informationen und aktuelle Pegelstände

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Zusätzlich veröffentlicht die Untere Wasserbehörde Hinweise zu den maßgeblichen Bezugspegeln in den einzelnen Gemeinden. Aktuelle Wasserstände und Durchflüsse sächsischer Fließgewässer stellt außerdem das Landeshochwasserzentrum des Freistaates Sachsen online bereit.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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