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Jugendliche im Gleis lösen Streckensperrung in Zittau aus

Jugendliche im Gleis lösen Streckensperrung in Zittau aus
Symbolbild pixabay
Von: Uwe Tschirner
Drei Jugendliche hielten sich am Abend im Gleisbereich in Zittau auf und lösten damit einen Bundespolizeieinsatz aus. Die Bahnstrecke musste kurzzeitig gesperrt werden.

Bundespolizei rückt nach Meldung aus dem Kummersberg aus

Am Montagabend hat ein unbefugter Aufenthalt im Gleisbereich in Zittau zu einem Einsatz der Bundespolizei geführt. Mehrere Lokführer hatten gemeldet, dass sich drei weibliche Jugendliche auf dem Dach eines alten Stellwerkes im Stadtteil Kummersberg aufhalten sollen.

Als die Beamten vor Ort eintrafen, liefen die Jugendlichen beim Anblick der Polizisten in den Gleisbereich davon. Um mögliche Gefahren für den Bahnverkehr auszuschließen, wurde die Strecke vorsorglich gesperrt.

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Zwei Mädchen werden im Gleisbereich gestoppt

Kurz darauf konnten die Einsatzkräfte auf einem Weg neben dem Gleis zwei deutsche Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren feststellen. Beide gaben an, dass sie sich gemeinsam mit einer dritten Jugendlichen regelmäßig im Gleisbereich und auch auf dem Dach des alten Stellwerks aufhalten. Wenig später traf die Polizei auch die dritte Beteiligte an, eine 17-jährige Deutsche, die in einer gemeinsamen Wohneinrichtung lebte.

Die drei Mädchen wurden eindringlich über die erheblichen Gefahren eines Aufenthalts an Bahnanlagen und auf einer alten Immobilie informiert. Zudem erhielten sie eine mündliche Verwarnung. Nach Angaben der Bundespolizei zeigten sie sich einsichtig. Auch ihre Erziehungsberechtigten wollen die Situation in klärenden Gesprächen aufarbeiten.

Bahnverkehr schnell wieder freigegeben

Die Streckensperrung konnte bereits nach fünf Minuten aufgehoben werden. Für den Zugverkehr entstanden insgesamt acht Minuten Verspätung. Damit blieb der Sachschaden zwar aus, der Vorfall machte jedoch erneut deutlich, wie riskant unbefugte Gleisaufenthalte sind.

Die Bundespolizei weist regelmäßig darauf hin, dass Gleisanlagen kein Aufenthaltsort sind. Gerade Abkürzungen über Bahnflächen oder Spiel und Aufenthalt auf alten Gebäuden können schwere Unfälle verursachen. In vielen Fällen wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erhoben.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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