Haftbefehle wegen dringenden Tatverdachts erlassen
Im Verfahren um den Hauseinsturz in Görlitz hat die Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen beantragt. Der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz erließ die Untersuchungshaftbefehle inzwischen und eröffnete sie auch. Wegen der Verdächtigung des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen besteht nun sogenannter Überhaft.
Das bedeutet: Sollte die derzeitige Haft in anderer Sache enden, würden die neuen Haftbefehle unmittelbar vollstreckt werden. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden war dieser Schritt erst möglich, nachdem sich der Tatverdacht zu einem dringenden Tatverdacht verdichtet hatte. Damit sieht die Staatsanwaltschaft eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Beschuldigten als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt werden könnten.