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Haftbefehle im Verfahren wegen des Hauseinsturzes in Görlitz erlassen

Haftbefehle im Verfahren wegen des Hauseinsturzes in Görlitz erlassen
Foto: Polizeidirektion Görlitz (Archiv)
Von: Uwe Tschirner
Im Ermittlungsverfahren zum Hauseinsturz in Görlitz hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige erwirkt. Die Ermittlungen zu den Ursachen der Explosion und zu möglichen Verantwortlichkeiten laufen weiter.

Haftbefehle wegen dringenden Tatverdachts erlassen

Im Verfahren um den Hauseinsturz in Görlitz hat die Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen beantragt. Der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz erließ die Untersuchungshaftbefehle inzwischen und eröffnete sie auch. Wegen der Verdächtigung des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen besteht nun sogenannter Überhaft.

Das bedeutet: Sollte die derzeitige Haft in anderer Sache enden, würden die neuen Haftbefehle unmittelbar vollstreckt werden. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden war dieser Schritt erst möglich, nachdem sich der Tatverdacht zu einem dringenden Tatverdacht verdichtet hatte. Damit sieht die Staatsanwaltschaft eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Beschuldigten als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt werden könnten.

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Vorläufige Gutachten stützen den Verdacht einer Gasexplosion

Nach den bislang vorliegenden vorläufigen Sachverständigengutachten gilt eine Gasexplosion als Ursache des Einsturzes als bestätigt. Die Ermittlungen konzentrieren sich daher weiter auf die Frage, wie es zu der Explosion kommen konnte und welche technischen oder menschlichen Faktoren eine Rolle gespielt haben.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei hatten bereits in gemeinsamen Medieninformationen vom 7. und 8. Juni 2026 sowie vom 23. Juni 2026 über den Stand des Verfahrens berichtet. Nun wird das Beweisbild weiter präzisiert, um die genauen Abläufe vor, während und nach dem Unglück zu rekonstruieren.

Technische und forensische Untersuchungen dauern an

Das Landeskriminalamt Sachsen hat inzwischen eine 3D-Rekonstruktion der Gasanlage vorgenommen; diese befindet sich nach Behördenangaben in der Endbearbeitung. Zusätzlich unterstützt das Bundeskriminalamt die laufenden Materialuntersuchungen mit einem Rasterelektronenmikroskop, insbesondere mit Blick auf die Kupferrohre. Auch diese Analysen sollen Hinweise auf die Ursache der Explosion liefern.

Parallel dazu hat die Staatsanwaltschaft forensisch-psychiatrische Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten in Auftrag gegeben. Ein Abschluss der Ermittlungen ist derzeit nicht absehbar. Die Behörden betonen damit, dass die Aufklärung des Falls weiterhin umfassend betrieben wird.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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