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ASP-Maßnahmen im Kreis Görlitz: Veterinäramt bittet um Akzeptanz

Elektrozäune
Symbolbild Afrikanische Schweinepest / pixabay Paul_Henri
Von: Uwe Tschirner
Nach dem Neueintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) laufen Drohnenflüge, Fallwildsuche, Zäunungen und verstärkte Jagd. Das Veterinäramt mahnt: Regeln beachten, Schäden melden.

Nach dem Neueintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz setzt die Region derzeit umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen um. Grundlage sind Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen einzudämmen und eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Zu den Maßnahmen zählen nach Angaben des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA) insbesondere die intensive Suche nach Fallwild. Dafür werden Drohnenbefliegungen eingesetzt, zudem unterstützen speziell ausgebildete Kadaversuchhunde. Parallel dazu erfolgt eine gezielte Bejagung von Schwarzwild durch die Jägerschaft. Am vergangenen Wochenende wurden im betroffenen Gebiet der Königshainer Berge zudem neue Elektrozäunungen errichtet, um die Ausbreitung des Virus räumlich zu begrenzen.

Oberstes Ziel bleibe weiterhin, eine Übertragung des ASP-Virus in Hausschweinebestände zu verhindern. Damit soll auch die wirtschaftliche Existenz von Landwirten mit Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieben in der Region gesichert werden. Das LÜVA bittet die Bevölkerung in diesem Zusammenhang um Akzeptanz für die getroffenen Regelungen und die notwendigen Eingriffe.

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Aus aktuellem Anlass weist die Behörde darauf hin, dass der Diebstahl von Zäunungen oder Torelementen eine Straftat darstellt und konsequent zur Anzeige gebracht wird. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in eingezäunten Bereichen auf geschlossene Tore zu achten und diese gegebenenfalls selbst zu schließen. Beschädigungen oder Hinweise auf defekte Zäune sollen zeitnah an das LÜVA gemeldet werden.

Auch die Rolle der Jägerschaft sei für die Eindämmung der ASP zentral. Um Schwarzwildbestände, insbesondere möglicherweise infizierte Tiere, nicht zu beunruhigen, gilt in den Sperrzonen ein strikter Leinenzwang für Hunde. Aufforderungen der Jäger in ihren Revieren sollten Hundehalter bei Spaziergängen unbedingt befolgen; Verstöße können angezeigt werden.

Fallwildfunde von Schwarzwild sind unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten oder dem LÜVA zu melden – per E-Mail an schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder telefonisch unter 03581 663-8822.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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