Falschgeld im Koffer: Wie eine internationale Bande Dresdner Firmen abzockte
Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer international agierenden Betrügerbande erhoben. Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden müssen sich ein 38-jähriger Serbe und eine 39-Jährige mit schwedischer und bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung verantworten.
Was hinter den „RIP-Deals" steckt
Kern der Vorwürfe ist eine Betrugsmasche mit dem Namen „RIP-Deal". Dabei werden Unternehmer unter dem Vorwand eines lukrativen Geschäfts angelockt: Die Täter täuschen eine Kaufabsicht vor und bringen ihre Opfer so dazu, Vermögenswerte zu übergeben. Bezahlt wird jedoch mit Falschgeld. Am Ende steht das Opfer mit wertlosen Scheinen da, während die echten Werte verschwunden sind.
Genau so sollen die beiden Beschuldigten seit mindestens Januar 2023 als Teil der Bande erhebliche Schäden verursacht haben. Dem 38-Jährigen wird ein Schaden von rund 1.850.000 Euro zur Last gelegt, der 39-Jährigen etwa 780.000 Euro. Unter den Geschädigten sind auch zwei Dresdner Unternehmer, denen zusammen ein Schaden von rund 240.000 Euro entstanden sein soll.
Zugriff an einem internationalen „Action Day"
Auf die Spur kam den mutmaßlichen Tätern die eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe „EG Odelo" - serbisch für „Anzug" - der Polizeidirektion Dresden gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft. Bei einem internationalen „Action Day" am 3. Dezember 2025 durchsuchten die Behörden zeitgleich Objekte in Deutschland, Schweden, Belgien und Italien. Dabei wurden die beiden Beschuldigten festgenommen; seither sitzen sie in Untersuchungshaft.
Bemerkenswert ist ein weiterer Ermittlungserfolg: Schon vor der Festnahme hatten die Beamten mehrere Telefonanschlüsse überwacht. Über die dabei gewonnenen Erkenntnisse konnten sie weitere mögliche Opfer ausfindig machen und rechtzeitig warnen. Einige der vereitelten Fälle wertete die Staatsanwaltschaft als Verabredung zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug und machte sie zum Gegenstand der Anklage.
Wie es weitergeht
Die 39-Jährige ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten, der 38-Jährige ist bereits vorbestraft. Zu den Vorwürfen haben sich beide bisher nicht geäußert. Nun muss das Landgericht Dresden über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden; einen Termin für die Hauptverhandlung bestimmt das Gericht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide Beschuldigte die Unschuldsvermutung.
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