Diebstahl mit Waffen in Dresden: Warum ein Messer den Parfum-Klau so teuer machte
Dresden. Es hätte ein alltäglicher Ladendiebstahl sein können: Am Dienstagnachmittag griff ein 26-Jähriger in der Drogerie Müller an der Prager Straße zu und ließ ein Parfum im Wert von rund 90 Euro mitgehen. Weit kam er nicht - noch auf frischer Tat wurde er gestellt und vorläufig festgenommen.
Doch ein Detail hob den Fall aus der Masse der Ladendiebstähle heraus: griffbereit in Reichweite trug der Mann ein Einhandmesser bei sich. Ob er es zeigte oder benutzte, spielt juristisch keine Rolle - allein das griffbereite Mitführen einer Waffe während des Diebstahls macht aus dem Vergehen einen „Diebstahl mit Waffen", der deutlich schwerer wiegt als ein einfacher Griff ins Regal.
Amtsgericht Dresden: Sieben Monate auf Bewährung im beschleunigten Verfahren
Entsprechend zügig fiel das Urteil: Bereits einen Tag später, am 5. August, verurteilte das Amtsgericht Dresden den 26-jährigen lettischen Staatsangehörigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – ins Gefängnis muss der Mann also vorerst nicht, sofern er sich bewährt.
Zugute kam ihm, dass er geständig und im Bundesgebiet nicht vorbestraft war. Das Urteil ist rechtskräftig.