Dresden. Ein kühles Getränk in der Glasflasche, der Hund an der Leine - beim Dresdner Stadtfest 2026 werden beide an zwei Abenden zum Problem. Mit einer eigens erlassenen Polizeiverordnung untersagt die Landeshauptstadt im Herzen der Altstadt zeitweise das Mitführen von Glasflaschen und Hunden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Unterzeichnet hat die Verordnung Oberbürgermeister Dirk Hilbert.
Wann und wo die Polizeiverordnung gilt
Anders als ein Dauerverbot greifen die Regeln nur zu den heißen Feierzeiten: jeweils von 18 bis 1 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag (14./15. August) und von Samstag auf Sonntag (15./16. August). Räumlich betroffen ist der Kern des Festgeländes - das Terrassenufer, der Theaterplatz, der Schloßplatz und die Augustusbrücke sowie die Sophienstraße bis zum Taschenberg, jeweils inklusive der angrenzenden Rand- und Gehwegbereiche. Damit Besucherinnen und Besucher ihre Flaschen nicht einfach stehen lassen, stellt die Stadt an den Hauptzugängen eigene Glascontainer zur Entsorgung bereit.