Bei gut jedem dritten Studiengang müssen angehende Studenten in Sachsen mit einem Numerus Clausus (NC) oder Eignungsverfahren rechnen. Der Freistaat liegt mit einem Anteil von 34,4 Prozent zulassungsbeschränkter Studienangebote im oberen Mittelfeld und knapp über dem Bundesschnitt von rund 32 Prozent, wie aus einer Auswertung des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hervorgeht. Im Vergleich zum Wintersemester 2025/2026 liegt demnach der Anteil auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau.
Für die Analyse hat das CHE Einträge der bundesweiten Datenbank HRK Hochschulkompass mit Stand von Ende Mai 2026 ausgewertet. Sie gelten für das Wintersemester 2026/2027. Ein Studiengang gilt als zulassungsbeschränkt, wenn es einen NC, ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung gibt.