Der Beschluss des Kreistages für einen Zuschuss an das Krankenhaus Kamenz kann weiter umgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Antrag eines Mitglieds des Kreistages auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Sonderkreistages vom 31. Mai abgelehnt. Damit bleibt die Grundlage für die geplante Unterstützung der Klinik zunächst bestehen. Mit dem Eilantrag sollte erreicht werden, dass der Kreistagsbeschluss vorerst ausgesetzt wird. Das Gericht sah dafür jedoch offenbar keinen ausreichenden Anlass. Nach Angaben der Kreisverwaltung ist derzeit außerdem kein Hauptsacheverfahren anhängig.