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Von: Uwe Tschirner
Das Bundesverkehrsministerium ändert seine Rechtsauffassung zu reimportierten Simson-Kleinkrafträdern. Für viele Besitzer im Landkreis Bautzen bringt das endlich mehr Rechtssicherheit. Reimporte könnten damit künftig ebenfalls mit 60 km/h gefahren werden, wenn sie einem entsprechenden DDR-Modell entsprechen.

Bundesministerium bewertet reimportierte Simson neu

Das Bundesverkehrsministerium hat seine Rechtsauffassung zu reimportierten Simson-Kleinkrafträdern geändert und den Ländern empfohlen, diese künftig unter bestimmten Voraussetzungen wie in der DDR zugelassene Fahrzeuge zu behandeln. Damit endet ein jahrelanger Streit um die Frage, ob bei Reimporten der Ort der Erstzulassung oder die technische Übereinstimmung entscheidend ist.

Nach der neuen Linie kommt es vor allem darauf an, dass das Fahrzeug einem DDR-Typ entspricht, die damaligen technischen Anforderungen erfüllt und bis zum 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurde. Zusätzlich muss die Verkehrssicherheit bestätigt werden. Die Typgleichheit kann durch ein Gutachten nachgewiesen werden.

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Bedeutung für den Landkreis Bautzen

Für den Landkreis Bautzen hat die Entscheidung besonderes Gewicht. Dort war die Problematik reimportierter Simson-Fahrzeuge seit längerer Zeit intensiv verfolgt worden. Besitzer berichteten immer wieder von unterschiedlichen Einschätzungen durch Gutachter und Behörden, was zu Unsicherheit bei der Zulassung und Nutzung führte.

Landrat Udo Witschas begrüßte die Neubewertung ausdrücklich. Reimporte könnten damit künftig ebenfalls mit 60 km/h gefahren werden, wenn sie einem entsprechenden DDR-Modell entsprechen. Entscheidend sei nun nicht mehr der Ort der Erstzulassung, sondern die technische Übereinstimmung, so Witschas.

Weg zur neuen Rechtsauffassung

Der Landrat hatte sich bereits seit vergangenem Jahr für eine Überprüfung der bisherigen Auslegung eingesetzt und eine grundlegende Lösung gefordert. Nach seinen Worten war er zunächst skeptisch, ob überhaupt ein Ergebnis erreicht werden könne. Umso mehr dankte er Staatsministerin Regina Kraushaar, die gemeinsam mit den ostdeutschen Verkehrsministern den Bund überzeugen konnte.

Das Bundesverkehrsministerium hatte die neue Rechtsauffassung am 14. August nach einem Arbeitstreffen der ostdeutschen Verkehrsminister in Gera bekannt gegeben. Bundesweit gilt das als grundlegende Wende im langjährigen Streit um die Simson-Reimporte.

Einheitliche Umsetzung jetzt entscheidend

Nun geht es aus Sicht der Beteiligten darum, dass die neue Linie schnell und einheitlich in der Praxis ankommt. Der Freistaat müsse Prüfstellen und Zulassungsbehörden klare Anweisungen geben, damit Fahrzeuge künftig überall nach denselben Maßstäben bewertet werden. Für viele Simson-Besitzer dürfte damit ein wichtiges Stück Rechtssicherheit erreicht sein.

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