Bundesministerium bewertet reimportierte Simson neu
Das Bundesverkehrsministerium hat seine Rechtsauffassung zu reimportierten Simson-Kleinkrafträdern geändert und den Ländern empfohlen, diese künftig unter bestimmten Voraussetzungen wie in der DDR zugelassene Fahrzeuge zu behandeln. Damit endet ein jahrelanger Streit um die Frage, ob bei Reimporten der Ort der Erstzulassung oder die technische Übereinstimmung entscheidend ist.
Nach der neuen Linie kommt es vor allem darauf an, dass das Fahrzeug einem DDR-Typ entspricht, die damaligen technischen Anforderungen erfüllt und bis zum 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurde. Zusätzlich muss die Verkehrssicherheit bestätigt werden. Die Typgleichheit kann durch ein Gutachten nachgewiesen werden.