Ab Montag, den 08. Juni 2026, wird die Fahrradmitnahme in den Zügen des trilex auf der Strecke zwischen Dresden Hauptbahnhof und Bischofswerda montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten ausgeschlossen. Betroffen sind die Zeiträume von 6 bis 9 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und betrifft die Linien RE1/RB 60 sowie RE 2/61 im Abschnitt zwischen Dresden Hbf. und Bischofswerda. Die Entscheidung wurde von der Länderbahn, die den trilex in Ostsachsen betreibt, gemeinsam mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) im Einklang mit den Tarifbestimmungen getroffen. Hintergrund ist das besonders hohe Fahrgastaufkommen in diesen Zeitfenstern, das regelmäßig zu Platzmangel in den Zügen führt.
In der Folge hat die Beförderung von Fahrgästen Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern. Für einzelne Zugverbindungen gilt der Ausschluss der Fahrradmitnahme bereits jetzt. Nach Angaben der Beteiligten wird die Information zum Mitnahmeverbot derzeit in die gängigen Auskunftsmedien eingepflegt und soll im Laufe der kommenden Woche für alle Fahrgäste zugänglich sein. Reisende werden gebeten, ihre Verbindung entsprechend zu planen und auf alternative Mitnahmemöglichkeiten auszuweichen.