Der Deutsche Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die den Tarif anwenden. Der Sächsische Baugewerbeverband bewertet das Gesetz weiterhin kritisch, erkennt jedoch Verbesserungen beim digitalen Nachweis der Tariftreue an.
Zudem wird das Gesetz nach Einschätzung des SBV in der Praxis nur schwer kontrollierbar sein. Die Tarifverträge am Bau sind bereits so detailliert, dass eine Kontrolle schlichtweg unmöglich ist.
Zudem verweist Nostitz darauf, dass zahlreiche Bundesländer bereits eigene Tariftreuegesetze eingeführt haben, ohne dass dadurch eine messbare Steigerung der Tarifbindung erreicht worden sei. Die konkrete Ausgestaltung erfolge nun über Rechtsverordnungen. Dort werden zusätzliche Belastungen für die Betriebe entstehen.
Begrüßt wird ausdrücklich die Nachbesserung beim Tariftreuenachweis. Die Einbindung der Präqualifizierung ermöglicht tarifgebundenen Unternehmen, insbesondere Mitgliedsbetrieben eines Arbeitgeberverbandes, ihre Tarifbindung digital und ohne zusätzliche Dokumentationspflichten nachzuweisen. Dies sei ein praxisnaher Ansatz, der unnötige Doppelprüfungen vermeide.