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Blitzermarathon in Sachsen: Wo verstärkt kontrolliert wird

Mobile Blitzeranlage auf einem Gehweg neben einer Straße
Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen: Mobile Blitzer sind vom 13. bis 19. April 2026 in Sachsen im Einsatz / Foto: Denny Müller auf unsplash.com
Von: Konrad Vers

Europaweit findet in der Zeit vom 13. bis 19. April 2026 die Speedweek statt, in der verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die meisten Bundesländer, auch Sachsen, nehmen daran teil.

Die diesjährige Speedweek mit vermehrten Geschwindigkeitskontrollen ist bereits seit dem 13. April in vollem Gange und findet europaweit statt. Auch in Deutschland besteht für Autofahrer eine höhere Gefahr, geblitzt zu werden. Diese Aktion läuft noch bis zum 19. April. Auch Sachsen beteiligt sich daran. Es gibt verschiedene Schwerpunkte, an denen mobile Blitzer stationiert werden.

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Wann genau findet der Blitzermarathon 2026 in Sachsen statt?

Der Blitzermarathon findet in Sachsen vom 13 bis 19. April 2026 statt. Generell müssen Autofahrer an diesen Tagen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Neben den stationären Blitzern, die immer im Einsatz sind, stellen die Einsatzkräfte der Polizei an vielen Schwerpunkten mobile Blitzgeräte auf.

So wie in den meisten Bundesländern gibt es auch in Sachsen einen Schwerpunkttag für den Blitzmarathon. Es ist der 15. April. Genaue Zeiten, wann mit dieser Aktion an diesem Tag begonnen wird und wann sie endet, gab die Polizei nicht bekannt.

An welchen Standorten und Schwerpunkten müssen Autofahrer mit Kontrollen rechnen?

Anders als in verschiedenen anderen Bundesländern gibt die Polizei in Sachsen nicht bekannt, an welchen Standorten und Schwerpunkten beim diesjährigen Blitzermarathon verstärkt Kontrollen stattfinden. Leipzig nimmt an der Aktion in diesem Jahr nicht teil, doch dennoch sollten Autofahrer damit rechnen, dass an einigen Straßen mobile Blitzer stehen.

Fest steht, dass an mehreren Autobahnen geblitzt wird, darunter auf der A71 Richtung Sangershausen, auf der A4 Richtung Dresden und Frankfurt/Main sowie auf der A9 Richtung München und Berlin. Geschwindigkeitskontrollen finden auch in Städten und Gemeinden statt. In Erfurt soll an der B4 geblitzt werden.

Mit Blitzern ist an den folgenden Schwerpunkten zu rechnen:

  • Baustellen
  • Kindergärten und Schulen
  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser
  • unfallträchtige und unübersichtliche Streckenabschnitte
  • 30er-Zonen in den Städten und Gemeinden

Welche Ziele verfolgt die sächsische Polizei mit dieser großangelegten Aktion?

Die sächsische Polizei will mit der großangelegten Aktion die Autofahrer zu mehr Aufmerksamkeit und zum bewussteren Fahren sensibilisieren. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die häufigste Ursache für Unfälle mit tödlichem Ausgang. Ungefähr jeder dritte Verkehrstote ist ein Opfer von erhöhter Geschwindigkeit. Bereits geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen können zu schweren Verkehrsunfällen führen.

Der Straßenverkehr soll mit dieser Aktion sicherer gestaltet werden. Raser müssen mit schwerwiegenden Sanktionen rechnen. Die Polizei will das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit schärfen, um Unfälle zu vermeiden. Ob solche Aktionen allerdings eine nachhaltige Wirkung erzielen, ist fraglich.

Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verstößen nach aktuellem Recht?

Wie hoch die Bußgelder und Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nach aktuellem Recht ausfallen, unterscheidet sich, abhängig davon, ob die Geschwindigkeit innerorts oder außerorts übertreten wurde und wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung war. In schwerwiegenden Fällen ist mit einem Führerscheinentzug und mit Gefängnisstrafen zu rechnen.

Bereits Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 10 km/h können mit einem Bußgeld geahndet werden. Es beträgt außerorts 48,50 Euro und innerorts 58,50 Euro. Die Bußgelder fallen umso höher aus, je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h gilt zusätzlich zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg. Mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot können Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 bis 30 km/h geahndet werden. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 bis 40 km/h werden bereits mit zwei Punkten in Flensburg geahndet. Mit zusätzlich zwei Monaten Fahrverbot müssen Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 bis 60 km/h rechnen.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h ist mit den höchsten Strafen zu rechnen. Außerorts droht ein Bußgeld von knapp 740 Euro, innerorts liegt das Bußgeld bei knapp 840 Euro. Zusätzlich werden Raser mit zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.

Wichtig: Blitzerwarner können zwar in Deutschland legal erworben werden, doch diese Geräte dürfen während der Fahrt nicht verwendet werden. Wer damit erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Weitere Informationen können Sie im Interview mit dem Rechtsanwalt Mathias Voigt nachlesen: sos-verkehrsrecht.de/c/interview-blitzermarathon/.

Einschätzung der Erfolgschancen durch einen Rechtsexperten bei einem Einspruch gegen die Messungen

Autofahrer, die geblitzt wurden, erhalten einen Bußgeldbescheid mit einem Anhörungsbogen. Dieser Anhörungsbogen muss ausgefüllt werden. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Autofahrer gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Wird diese Frist versäumt, gilt das Bußgeld als akzeptiert und muss bezahlt werden.

Mathias Voigt ist Rechtsexperte und sieht gute Chancen beim Einspruch gegen die Messungen. Er begründet das damit, dass die Einsatzkräfte der Polizei beim Blitzmarathon unter Druck stehen. Dabei unterlaufen ihnen mitunter Fehler beim Platzieren der mobilen Blitzgeräte. Die Fehlerquote ist bei solchen Großaktionen hoch. Oftmals werden die Geräte nicht im richtigen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt.

Generell rät Rechtsanwalt Mathias Voigt dazu, niemals blind zu zahlen. Verkehrsteilnehmer, die von der Polizei angehalten werden, sollten sich nicht auf Diskussionen einlassen und nichts zum Sachverhalt unterschreiben. Lediglich die persönlichen Daten müssen angegeben werden.

Wer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, sollte Einspruch einlegen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. In jedem Fall sollten Autofahrer Einspruch einlegen, wenn ein Fahrverbot droht.

Konrad Vers
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Konrad Vers

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