Unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 7. Januar begann vor dem Landgericht Dresden der Mordprozess gegen den Hauptverdächtigen im Fall Emma, der im Frühjahr vorigen Jahres die 21-Jährige getötet haben soll. Der Prozess wird als Sicherungsverfahren geführt, was bedeutet, dass der Angeklagte nicht zur Freiheitsstrafe verurteilt werden kann, wird auf Social Media mitgeteilt. Stattdessen besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, wenn der 17-jährige Verdächtige als psychisch krank eingestuft wird.
Zum Gedenken an Emma und zur Unterstützung ihrer Familie wurden vor dem Gericht Blumen, Kerzen und Fotos der Verstorbenen niedergelegt. Diese Geste zeigt die öffentliche Anteilnahme und das Bestreben, die Erinnerung an die junge Frau lebendig zu halten. Offenbar geht die Justiz geht davon aus, dass der junge Mann schuldunfähig ist und dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Er leide demnach an einer schweren psychischen Krankheit. Die 21-Jährige verblutete am Rande einer Techno-Party in der Laußnitzer Heide, offenbar durch Messerstiche.