Der Vergleich klingt auf den ersten Blick logisch und überzeugend. Christliche Arbeitgeber, so das Verwaltungsgericht Dresden, dürften ihre Mitarbeiter ungleich behandeln, also Christen gegenüber Nicht-Christen bevorzugen. Bei Neueinstellungen möglicherweise. Ein freier Kita-Träger - im Unterschied zu einem staatlichen - dürfte ebenso begründete Ungleichbehandlungen, nach dem Beruf der Eltern beispielsweise, vornehmen. Auch, wenn er Zuschüsse vom Steuerzahler erhält. Das Erteilen eines Hausverbotes gegen einen Vater mit der alleinigen Begründung, er sei Polizist, ist rechtens. Denn das pädagogische Konzept sieht einen polizistenfreien geschützten Raum für die Kinder vor.
So entschied Mitte Mai das Verwaltungsgericht Dresden im Fall AZ Conni e.V. gegen das Landesjugendamt. Der linke Kinderladen in der Dresdner Neustadt durfte wieder öffnen. Eine Kindeswohlgefährdung gebe es nicht. Alles in Ordnung also, oder?
Nein, der Vergleich mit den Christen hinkt gewaltig. Allein schon rein zahlenmäßig. In Sachsen sind rund ein Viertel der Bevölkerung konfessionell gebunden. Der große Rest ist konfessionslos, atheistisch. Hier ginge es also um eine relativ spitze Zielgruppe. Ein Polizist aber ist für alle da. Sein Job ist es, uns zu beschützen. Ihn einfach auszuschließen, weil ihm potenzielle Gewalt gegen Andersdenkende unterstellt wird, zeugt von einem seltsamen Rechtsstaatsverständnis. Das ist doch eine Vorverurteilung, oder? Sollen unsere Kinder tatsächlich in solch einem Umfeld aufwachsen? Polizisten und Nazis, alles gleich? Hinzu kommt, was heißt das für das Kind des Polizisten? Es ist nach Angaben aus dem Kinderladen eine Person of Colour. Und jetzt muss es eine Ausgrenzung erfahren.
Eine weitere ergänzende juristische Frage wäre da noch, ob bei Polizisten in der Freizeit das sogenannte Legalitätsprinzip gilt. Sind sie tatsächlich verpflichtet, wenn sie beispielsweise - hypothetisch - im Kinderladen verbotene linksextreme Symbole sehen, einzuschreiten? Oder gilt das nur bei wirklichen, größeren Straftaten?
Noch etwa bis Mitte Juni hat das Landesjugendamt Zeit, Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Bautzen einzureichen. Bleibt zu hoffen, dass sich der Amtsleiter und das Sozialministerium dazu durchringen. Die sächsische Polizei hat ein Recht darauf.
Autor: Ulf Mallek
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