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Betreten der Talsperre Lehnmühle ist verboten

Betreten der Talsperre Lehnmühle ist verboten
Symbolbild Talsperre Lehnmühle / pixabay Makalu
Von: Meißen News
Die Talsperre Lehnmühle fällt auf ein Viertel ihres Stauziels. Wer den Stauraum betritt, bringe sich in Gefahr.

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen habe das Betreten der Uferbereiche und des Stauraums der Talsperre Lehnmühle ausdrücklich verboten, da dort Lebensgefahr bestehe. Die Behörde teilte  mit, die Flächen lägen in der Trinkwasserschutzzone 1 und seien auch bei geringem Stauspiegel besonders geschützt.

Im Stauraum hätten sich über Jahrzehnte feine Sedimente abgelagert, in denen man leicht stecken bleiben könne. Sie verdeckten zudem Untiefen und angeschwemmte Gegenstände, an denen sich Besucher verletzen könnten. Die sichtbare Steinbrücke im Stauraum sei nicht mehr standsicher, weshalb Einsturzgefahr bestehe. Wegen anhaltender Trockenheit und Abgaben an die Talsperre Klingenberg zur Sicherung der Rohwasserqualität sei der Inhalt der Talsperre Lehnmühle in den vergangenen Monaten auf rund 25 Prozent gesunken.

Direkt werde dort kein Rohwasser für die Wasserversorgung entnommen. Die Anlage werde im Verbund mit der Talsperre Klingenberg betrieben, deren Füllstand derzeit bei etwa 86 Prozent liege und für die Wasserversorgung des Großraums Dresden und Freital maßgeblich sei. Das Verbundsystem Lehnmühle/Klingenberg liege insgesamt bei rund 53 Prozent des Stauziels. Zusätzlich werde Wasser aus der Talsperre Rauschenbach nach Klingenberg übergeleitet, damit die Trinkwasserversorgung trotz niedriger Zuflüsse stabil bleibe. Viele sächsische Talsperren seien über Stollen und Rohrleitungen verbunden, um Schwankungen im Wasserdargebot auszugleichen.

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