Preisanpassung im ZVON-Tarifgebiet ab August 2026
Zum 1. August 2026 werden die Preise für Fahrscheine im ZVON-Tarifgebiet angehoben. Das hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) am 18. Juni 2026 beschlossen. Im Durchschnitt steigen die Tarife um 7,3 Prozent.
Besonders betroffen ist das Sortiment der Tageskarten im Regionalverkehr. Für Fahrgäste bedeutet das: Wer regelmäßig unterwegs ist, sollte die neuen Preise rechtzeitig prüfen und bei Bedarf Fahrkarten vor dem Stichtag kaufen.
Welche Tickets unverändert bleiben
Keine Preisänderungen gibt es beim BildungsTicket, beim SeniorenTicket sowie bei den Preisen für Schülergruppen. Diese Angebote bleiben damit auch nach der Tarifumstellung stabil.
Nach Angaben der Verkehrsunternehmen reagieren die ZVON-Verbundunternehmen mit der Anpassung auf gestiegene Kosten bei Personal, Energie und Treibstoffen. Ziel ist es, über moderate und regelmäßige Tarifanpassungen einen Teil dieser Kostensteigerungen aufzufangen.
Hintergrund der Tarifentwicklung
Das BildungsTicket und das Deutschland-Ticket bringen inzwischen den größten Teil der Einnahmen am Fahrgastmarkt ein. Dennoch decken auch diese Erlöse nicht vollständig die Kosten, die durch die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr entstehen. Die letzte Anpassung des ZVON-Verbundtarifs erfolgte am 1. August 2025.
Übergangsregelungen für Fahrkarten mit altem Preis
Der angepasste Tarif wird in die Auskunftssysteme eingepflegt. Für bereits gekaufte Fahrausweise gelten Übergangsregeln:
Diese Fahrscheine bleiben weiter gültig
Fahrausweise, deren Preis sich nicht erhöht, können weiterhin verwendet werden.
Diese Fahrkarten gelten noch unter bestimmten Bedingungen
Monats- und Wochenkarten zum alten Preis können letztmalig am Tag vor der Tarifänderung entwertet werden. Sie gelten dann bis zum Ende ihrer jeweiligen Gültigkeit. Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten Preis können ebenfalls letztmalig am Tag vor der Tarifänderung entwertet werden.
Umtausch nicht genutzter Fahrausweise
Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis, die nicht unter die weiter gültigen Tickets fallen, können innerhalb von drei Monaten nach der Tarifänderung nur gegen Wertausgleich bei dem Unternehmen umgetauscht werden, bei dem sie gekauft wurden.