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Parkinson-Risiko durch Pestizide im Kreis Bautzen: Ärzte sollen aufklären

Pestizideinsatz
Wenn nach dem Job die Schüttellähmung kommt: Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel ist als Berufskrankheit anerkannt. Foto: IG BAU / Tobias Seifert
Von: Uwe Tschirner
Ärzte im Kreis Bautzen sollten Parkinson-Patienten gezielt auf eine mögliche Berufserkrankung ansprechen. Denn Pestizide können bei bestimmten Arbeitsfeldern das Risiko erhöhen.

Parkinson-Risiko durch Pestizide im Kreis Bautzen – Ärzte sollen aufklären

Parkinson als Berufskrankheit: Was bedeutet das?

Das Parkinson-Syndrom, das durch langjährige Exposition gegenüber Pflanzenschutzmitteln entsteht, ist in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Betroffene müssen nachweisen, dass sie im Berufsleben mindestens 100 Tage mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu gehören Fungizide zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, Insektizide und Herbizide.

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Welche Tätigkeiten sind betroffen?

In der Praxis zählen dazu Arbeiten in der Landwirtschaft im Kreis Bautzen, Gartenbau und Forstwirtschaft. Auch Floristik kommt in Frage, etwa beim Umgang mit Schnittblumen. Sogar Sanierungsarbeiten im Bau- und Sanitärbereich können Pestizide enthalten, zum Beispiel in Anti-Schimmelmitteln. Langfristige, regelmäßige Exposition über Jahre erhöht das Risiko.

Was sollten Ärztinnen und Ärzte tun?

Roland Müller, Bezirkschef der IG BAU Ostsachsen, betont die Notwendigkeit, Parkinson-Patienten gezielt daraufhin zu prüfen, ob eine Berufserkrankung vorliegen könnte. Dazu gehört eine klare Abfrage der Arbeitsfelder, der Dauer der Exposition und der Art der verwendeten Mittel. Wenn der Verdacht besteht, sollten Patienten über die Möglichkeit der Anerkennung informiert werden und eine intensive medizinische Betreuung in Anspruch nehmen können.

Warum tragen Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften Verantwortung?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls Geldleistungen. Die SVLFG, zuständig für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, hat eine Parkinson-Hotline eingerichtet: 0561 / 785 - 10350. Auf der Website der SVLFG finden sich Hinweise zu Parkinson durch Pflanzenschutzmittel: https://www.svlfg.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel

Wie geht es weiter?

Personen, die in gefährdeten Branchen arbeiten, sollten sich an ihre Berufsgenossenschaft wenden. Die IG BAU setzt sich dafür ein, auch jene zu erfassen, die nicht direkt Pflanzenschutzmittel gespritzt haben, aber Gewächshäusern ausgesetzt waren. Bei Fragen können sich Betroffene an die BG oder die SVLFG wenden.

Fazit

Eine bessere Aufklärung und frühzeitige Abklärung können helfen, Parkinson rechtzeitig zu erkennen, die Behandlung zu optimieren und ggf. Leistungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch zu nehmen.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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