Parkinson-Risiko durch Pestizide im Kreis Bautzen – Ärzte sollen aufklären
Parkinson als Berufskrankheit: Was bedeutet das?
Das Parkinson-Syndrom, das durch langjährige Exposition gegenüber Pflanzenschutzmitteln entsteht, ist in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Betroffene müssen nachweisen, dass sie im Berufsleben mindestens 100 Tage mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu gehören Fungizide zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, Insektizide und Herbizide.