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Granate im Oldtimer sorgt für Polizeieinsatz in Bernsdorf

Granate im Oldtimer sorgt für Polizeieinsatz in Bernsdorf
Symbolbild Granate im Oldtimer / pixabay code83
Von: Uwe Tschirner
Ein Oldtimer-Militärfahrzeug mit rotem Überführungskennzeichen hat in Bernsdorf einen Polizeieinsatz ausgelöst. Im Innenraum fanden die Beamten eine frei zugängliche Anscheinswaffe in Form einer Granate.

Polizeistreife entdeckt auffälligen Oldtimer

Am Sonntagnachmittag hat eine Streife der Polizei auf der Hoyerswerdaer Straße in Bernsdorf ein parkendes Oldtimer-Militärfahrzeug kontrolliert. Das Fahrzeug fiel den Beamten zunächst durch sein rotes Überführungskennzeichen auf. Bei der näheren Betrachtung bemerkten sie im Innenraum eine Granate, die für jeden zugänglich und frei sichtbar im offenen Wagen lag.

Anscheinswaffe lag im geöffneten Fahrzeug

Nach Angaben der Polizei handelte es sich bei dem Gegenstand um eine sogenannte Anscheinswaffe. Besonders problematisch war dabei, dass das Fahrzeug mit geöffnetem Verdeck abgestellt war und die Granate somit griffbereit im Innenraum lag. Die Beamten stellten die Waffe sicher, um mögliche Gefahren auszuschließen.

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Fahrt mit rotem Kennzeichen war nicht zulässig

Als der Fahrer des Oldtimers, ein 64-jähriger Mann, später vor Ort erschien, erklärte er, dass er auf dem Weg zu einer Fahrradtour gewesen sei. Nach Einschätzung der Polizei lag damit jedoch weder eine Probe- noch eine Überführungsfahrt vor. Auch ein Zusammenhang mit einem Oldtimertreffen bestand demnach nicht. Die Nutzung des roten Kennzeichens war in diesem Fall unzulässig, weil sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstieß.

Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Zusätzlich zur Kennzeichen-Nutzung prüfen die Behörden nun einen weiteren Verstoß. Die nicht ordnungsgemäß im Fahrzeug gelagerte Waffe erfüllte nach Polizeiangaben einen Tatbestand nach dem Waffengesetz. Beide Vorfälle sind nun Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Der Fall zeigt, dass bei der Nutzung von Oldtimern mit Sonderkennzeichen nicht nur die Fahrzwecke klar geregelt sind, sondern auch die sichere Aufbewahrung von Gegenständen im Fahrzeug eine wichtige Rolle spielt.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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