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Trauma nach Flucht aus DDR: Anspruch auf Entschädigung?

dpa / Sebastian Willnow
dpa / Sebastian Willnow

Können psychische Schäden nach einer Flucht aus der DDR entschädigt werden? Darüber verhandelt am heutigen Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

In dem Fall geht es um einen heute 56 Jahre alten Mann, der nach Angaben seines Anwalts durch die Flucht im Dezember 1988 nach West-Berlin traumatisiert wurde. Er beantragte für seinen Mandanten beim brandenburgischen Innenministerium eine Entschädigung. Die Behörde lehnte ab. Auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam blieb ohne Erfolg. Nun verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Revision. Mit einem Urteil wird im Laufe des Tages gerechnet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow