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Anmeldefrist für Stiftung «Anerkennung und Hilfe» verlängert

dpa / Stefan Sauer
dpa / Stefan Sauer

Wer als Minderjähriger in einem Behindertenheim oder in der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren hat, kann noch bis Ende 2020 Unterstützung bei der Stiftung «Anerkennung und Hilfe» beantragen. Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist um ein Jahr verlängert, wie das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag in Schwerin mitteilte. Das Land hat derzeit den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz inne.

Die Stiftung unterstützt Menschen, die zwischen 1949 und 1975 als Minderjährige in der Bundesrepublik beziehungsweise von 1949 bis 1990 in der DDR in Behindertenheimen oder in der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Die Stiftung wird gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen getragen.

«Die Unterstützungen der Stiftung sind Ausdruck der staatlichen und gesellschaftlichen Anerkennung des Unrechts, welches den Betroffenen widerfahren ist», sagte die Schweriner Sozialministerin Stefanie Drese (SPD). Sie erhielten nun mehr Zeit.

Nach Darstellung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben viele Betroffene den Weg zur Stiftung noch nicht gefunden. «Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht ausgeschlossen bleiben», erklärte er in der gemeinsamen Mitteilung. Auch Kirchenvertreter äußerten die Hoffnung, dass sich weitere Betroffene melden. Anlauf- und Beratungsstellen sind seit 2017 in allen 16 Bundesländern eingerichtet worden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Stefan Sauer