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Rechnungshof kritisiert Sondervermögen für Corona-Folgen

Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist
Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist

Sachsens Rechnungshof hält die Voraussetzungen für eine Neuverschuldung des Landes in der Corona-Krise zwar für erfüllt, sieht aber die damit verbundene Bildung eines Sondervermögens kritisch. «Dieses Sondervermögen soll außerhalb des Kernhaushalts von derzeit 20,9 Milliarden Euro geführt werden», teilte der Rechnungshof am Dienstag in Leipzig mit. Damit werde das Budgetrecht des Landtages als «Königsrecht» jedoch auf den Haushalts- und Finanzausschuss des Parlaments verlagert.

«Auch wenn aus parlamentarischer Sicht eine straffe Kontrolle des exekutiven Ausgabeverhaltens wünschenswert ist, widerspricht die vorgelegte Konstruktion aber den verfassungsmäßigen Vorgaben der Aufgabenzuteilung an Staatsregierung und Landtag», erklärte Rechnungshof-Präsident Karl-Heinz Binus. Der Haushalts- und Finanzausschuss werde damit faktisch selbst Teil der Verwaltung.

Sachsens Regierung hatte in der Vorwoche eine Kreditaufnahme von sechs Milliarden Euro beschlossen. Zusätzlich plant sie für die Krisenfolgen 725 Millionen Euro aus Rücklagen ein. Beide Summen sollen in einem Sondervermögen gebündelt und vom übrigen Haushalt getrennt werden. Der Landtag stimmt am Donnerstag darüber ab, eine Zustimmung gilt als sicher.

Sachsen hatte 2014 ein Neuverschuldungsverbot in der Verfassung verankert. Ausnahmen sind aber definiert - so bei Naturkatastrophen und gravierenden Steuereinbrüchen. Bis 2022 rechnet Sachsen mit bis zu 4,5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen.

Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts, dass man zügig und beherzt handeln müsse, um die Finanzsituation der Kommunen und des Landes zu sichern. Es brauche unter anderem das Programm für den Mittelstand, um «stark wieder aus der Krise herauszukommen».

Zu Beginn seiner Stellungnahme begrüßt der Rechnungshof das «zügige Handeln von Landtag und Staatsregierung in der Corona-Krise». Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Kreditaufnahme seien gegeben. «Die hohe Infektionsgefahr der Bevölkerung und die ansteigende Zahl der erkrankten Menschen stellt zweifelsfrei eine besondere und außergewöhnliche Notsituation dar.» Es würden immense zusätzliche Ausgaben auf das Land zukommen, beispielsweise für das Gesundheitswesen, Hilfen für die Wirtschaft und die Kommunen.

Nach Auffassung des Rechnungshofes soll die geplante Kreditaufnahme aber nicht nur diesen Finanzbedarf decken, sondern auch vorsorglich sinkende Steuereinnahmen ausgleichen. Problematisch sei, dass es sowohl bei den pandemiebegründeten Ausgaben als auch bei den befürchteten Mindereinnahmen «keinerlei belastbare und plausible Annahmen gibt». Wenn die Finanzierung von Ausgaben für die Pandemie sowohl aus dem Kernhaushalt als auch aus dem Sondervermögen möglich sein soll, werde die «Haushaltstransparenz und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Maßnahmen bedenklich in Frage gestellt», hieß es.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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