Im Streit um Zinsanpassungen im Prämiensparen der Sparkasse Leipzig hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden über die erste sächsische Musterfeststellungsklage entschieden. Mit dem Urteil bestätigte der 5. Zivilsenat am Mittwoch im Wesentlichen die Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach Auffassung der Richter sind die Zinsanpassungsklauseln in den Verträgen unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt, teilte eine Sprecherin mit. Das bedeutet demnach, dass die nicht korrekt berechneten Zinsen für die gesamte Laufzeit nachgezahlt werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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Bilder: Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa