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Oberverwaltungsgericht weist Klagen gegen Erdgaspipeline ab

Rohre der Gaspipeline Eugal liegen an einem Waldrand. Foto: Soeren Stache/zb/dpa/Archivbild
Rohre der Gaspipeline Eugal liegen an einem Waldrand. Foto: Soeren Stache/zb/dpa/Archivbild

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat vier Klagen gegen den Bau der Erdgasfernleitung Eugal durch den Freistaat abgewiesen (Az: 4 C 17/18, 4 C 18/18, 4 C 21/18 und 4 C 22/18). Das Planfeststellungsverfahren für den südlichen Teil der Trasse sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Mittwoch zu dem Urteil des 4. Senats vom Dienstag mit.

Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum nördlichen Teilabschnitt wurden als unzulässig abgewiesen, weil Rechte der Kläger nicht verletzt würden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger noch Beschwerde einlegen.

Die Gaspipeline Eugal soll auf 485 Kilometern von Greifswald durch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis zur tschechischen Grenze verlaufen. Sie soll den Weitertransport von Erdgas aus der Ostseepipeline Nord Stream 2 sicherstellen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Rohre der Gaspipeline Eugal liegen an einem Waldrand. Foto: Soeren Stache/zb/dpa/Archivbild

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