In Sachsen sind bislang fast 95 Prozent aller Anträge auf Aussetzung der Bonpflicht abgelehnt worden. Wie das sächsische Finanzministerium in Dresden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden bis Ende Februar nur vier Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dagegen lehnten die Finanzämter von 471 Anträgen 447 ab. Bei 28 Anträgen stand bis zum 29. Februar eine Entscheidung noch aus.
Seit dem 1. Januar müssen alle Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Ausnahmen können dem sächsischen Finanzministerium zufolge nur genehmigt werden, wenn «eine besondere unzumutbare Härte besteht». Die Bonpflicht soll Steuerbetrug verhindern. Einzelhandel und Handwerk hatten die Vorschrift als bürokratisch kritisiert. Von zahlreichen Verbrauchern wird die Bonpflicht kritisch gesehen.
Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Bilder: Ein Korb mit zahlreichen Kassenzetteln steht in einem Geschäft. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild